Gegenwerte haben immer Schuldner und Gläubiger. Die Schuldner sind für die "Richtigkeit" und den Bestand der Gegenwerte verantwortlich. Die Gläubiger können nur vertrauen, dass die Gegenwerte sich gegebenenfalls als "richtig" erweisen und versuchen deshalb, die Abhängigkeiten von dem Vertrauen(Müssen) gegenüber sich selbst und gegenüber Dritten erträglicher zu machen, indem sie den Schuldnern der Gegenwerte allerlei Pflichten auferlegen. Solche Pflichten sind z.B.
Der Aufwand hierfür fällt häufig nicht nur einmalig, sondern wiederkehrend an. Die Einflussnahmen und Fremdbestimmungen durch Dritte kann nicht nur lästig sein, sondern schlichtweg vermieden werden. Auf jeden Fall werden Pflichten der genannten Art meistens unvermittelt zu Wertabschlägen verwendet, die auf den Wert des bewerteten Gutes (der Aktiva) angerechnet werden, ohne in ihm begründet zu sein.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte