Der Gegenwert kann auch durch eine Vereinbarung festgelegt werden. Er beruht damit auf der Einigung der Vertragspartner über die auszutauschenden Werte. Die Vereinbarungen können stillschweigend, mündlich, schriftlich oder formell erfolgen. Unter solche Vereinbarungen fallen alle Verträge des Alltags und im Geschäftsleben.
Die Gegenwerte können jedoch auch einseitig durch einen Beteiligten festgelegt werden, wie z.B.
Häufig werden Gegenwerte auch generell festgelegt bzw. vereinbart, z.B. als Tarifverträge, Gebührentabellen usw. Sie binden dann alle Betroffenen und Beteiligten auch dann, wenn für sie andere Regelungen vorteilhafter wären.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte