10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Aktiva (Werte):
Werterhöhungen durch Erlaubnisse
Die Erlaubnisse, die sich werterhöhend auswirken können, sind oft an den Eigentümer bzw. Besitzer gebunden
und nur für bestimmte Zeiten und unter bestimmten Umständen gültig. Folgende Erlaubnisse können
z.B. den Wert erhöhen:
- Erlaubnis zur Überschreitung von ansonsten geltenden Grenzen
oder Begrenzungen, z.B. durch so genannte Sondergenehmigungen.
- Erlaubnis zu ansonsten verbotenen Vorgängen oder
Verwendungen, z.B. durch so genannte Ausnahmegenehmigungen.
- Erlaubnis zu ansonsten verbotenen Nutzungen, z.B. zur
Wasserentnahme aus dem Grundwasser, Erzeugung und Unterhaltung
von Feuer, Licht und Hitze.
- Erlaubnis zu Gefährdungen Dritter, die ansonsten verboten
sind, z.B. durch Licht, Lärm, Gerüche, Strahlen, Magnetfelder.
- Erlaubnisse zu besonderen Nutzungen wie z.B. Überwachungen.
- Erlaubnisse zur Anordnung und Durchsetzung von
Unterlassungen von Dritten.
- Erlaubnisse zur Verweigerung oder Unterbindung der
Wahrnehmung von Rechten Dritter.
- Erlaubnis zu Bedingungen für die Wahrnehmung von Rechten
Dritter, z.B. durch das Verlangen von Wegezoll, Einlassgebühren.
Fallen Erlaubnisse weg, kann der gesamte Wert der Dinge
wegfallen. Die Dinge können sogar zur
Belastung werden.
Die Erlaubnisse entstehen in der Regel durch
- hoheitliche Akte, z.B. durch formale Genehmigungen.
- Gewohnheitsrechte, Traditionen.
- Usancen, d.h. Verwendung im zu erwartenden berufsständischen
Sinne.