10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Aktiva (Werte):
Werterhöhungen durch Berechtigungen
Berechtigungen ermöglichen Optionen für Entscheidungen über das
Bewertete oder den Wert. Häufig sind bestimmte Maßnahmen
erforderlich, um die Berechtigungen auch ausüben zu können. Auf die
Ausübung der Berechtigungen kann auch verzichtet werden.
Die Berechtigungen können sich aus dem Eigentum oder dem Besitz
ergeben. Sie wirken sich jedoch nur dann werterhöhend aus, wenn die
Berechtigungen für die bewertende Person oder Organisation eine
Bedeutung haben.
Berechtigungen, die mit dem Eigentum verbunden sind, können z.B.
sein:
- Berechtigungen, die mit der Person des Eigentümers verbunden
sind bzw. auf sie begrenzt sind.
- Berechtigungen, die sich aus der Konstellation des Eigentums
ergeben, z.B. wenn aus Miteigentum volles Eigentum wird.
- Berechtigungen, die sich aus der Art des Eigentums ergeben,
z.B. als Sondereigentümer (Miteigentümer) an die
Eigentümergemeinschaft.
- Berechtigungen zu Erträgen ohne oder mit geringem eigenen
Aufwand wie z.B. Zinsen, Dividenden, Mieten, Pacht,
Leasingraten.
- Berechtigungen zu Veränderungen von Vereinbarungen über
künftige Erträge.
- Berechtigungen zu Veränderung oder Festsetzung der Werte.
- Berechtigungen zu Veränderungen der Anteile am Eigentum.
- Berechtigungen zu speziellen Einflussnahmen auf Besitzer und
Nutznießer des Eigentums, z.B. aufgrund von Statuten, Gesetzen,
Gesellschaftsverträgen.
Berechtigungen, die sich aus dem Besitz ergeben, können z.B.
sein:
- Berechtigungen zu Gestaltungen, Veränderungen, Nutzungen,
Gebrauch, Verbrauch.
- Berechtigungen zu Unterstützungen, Schutz.
- Berechtigungen zu Partizipation an Werterhöhungen.
- Berechtigungen zur Steuerung von Knappheit und Überfluss,
z.B. durch Festsetzung von Preisen und Kursen.
- Berechtigungen zum Erwerb des Eigentums.
Die Berechtigungen sind in der Regel nur aus dem Beziehungsgefüge
der Betroffenen und Beteiligten heraus zu verstehen und entwickeln
auch nur dort den Wert.