HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte

VollbildBewertungen der Aktiva (Werte):

Werterhöhungen durch Berechtigungen

Berechtigungen ermöglichen Optionen für Entscheidungen über das Bewertete oder den Wert. Häufig sind bestimmte Maßnahmen erforderlich, um die Berechtigungen auch ausüben zu können. Auf die Ausübung  der Berechtigungen kann auch verzichtet werden.

Die Berechtigungen können sich aus dem Eigentum oder dem Besitz ergeben. Sie wirken sich jedoch nur dann werterhöhend aus, wenn die Berechtigungen für die bewertende Person oder Organisation eine Bedeutung haben.

Berechtigungen, die mit dem Eigentum verbunden sind, können z.B. sein:

  1. Berechtigungen, die mit der Person des Eigentümers verbunden sind bzw. auf sie begrenzt sind.
  2. Berechtigungen, die sich aus der Konstellation des Eigentums ergeben, z.B. wenn aus Miteigentum volles Eigentum wird.
  3. Berechtigungen, die sich aus der Art des Eigentums ergeben, z.B. als Sondereigentümer (Miteigentümer) an die Eigentümergemeinschaft.
  4. Berechtigungen zu Erträgen ohne oder mit geringem eigenen Aufwand wie z.B. Zinsen, Dividenden, Mieten, Pacht, Leasingraten.
  5. Berechtigungen zu Veränderungen von Vereinbarungen über künftige Erträge.
  6. Berechtigungen zu Veränderung oder Festsetzung der Werte.
  7. Berechtigungen zu Veränderungen der Anteile am Eigentum.
  8. Berechtigungen zu speziellen Einflussnahmen auf Besitzer und Nutznießer des Eigentums, z.B. aufgrund von Statuten, Gesetzen, Gesellschaftsverträgen.

Berechtigungen, die sich aus dem Besitz ergeben, können z.B. sein:

  1. Berechtigungen zu Gestaltungen, Veränderungen, Nutzungen, Gebrauch, Verbrauch.
  2. Berechtigungen zu Unterstützungen, Schutz.
  3. Berechtigungen zu Partizipation an Werterhöhungen.
  4. Berechtigungen zur Steuerung von Knappheit und Überfluss, z.B. durch Festsetzung von Preisen und Kursen.
  5. Berechtigungen zum Erwerb des Eigentums.

Die Berechtigungen sind in der Regel nur aus dem Beziehungsgefüge der Betroffenen und Beteiligten heraus zu verstehen und entwickeln auch nur dort den Wert.