Während die Lasten auf dem Eigentum bzw. dem Besitz lasten, sind die Pflichten oft solcher Art, die die Person des Eigentümers bzw. jeweiligen Besitzers persönlich verpflichten. Werden die Pflichten nicht erfüllt, können Dritte Ansprüche erwerben, die sie gegen die Person bzw. das Eigentum oder den Besitz durchsetzen können. Die Pflichten können einmalig oder wiederkehrend sein oder zu bestimmten Bedingungen oder bestimmten Zeiten bestehen, wie z.B.
Der Wert der Pflichten und damit die Höhe der Wertminderung ergibt sich weniger aus dem Wert der objektiven zu erbringenden Leistungen bzw. den Kosten hierfür als aus der subjektiven Bewertung des Verpflichteten.
Die Pflichten können im Verlaufe der Zeit wegfallen. Es können jedoch auch neue Pflichten auferlegt werden, die dann für die künftige Bewertungen eine Rolle spielen.
Die Wertminderungen aus Pflichten werden im Alltag selten separat betrachtet.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte