10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Aktiva (Werte):
Werterhöhungen durch Vorrechte
Vorrechte können in der Regel erst dann ausgeübt werden, wenn ein
Dritter ein ihm zustehendes Recht ausüben will. Der
Vorrechtsberechtigte hat dann meistens eine beschränkte Zeit, in
welcher er an Stelle des Dritten das von diesem beanspruchte Recht
ausüben kann.
Solche Vorrechte können den Wert erhöhen. Beispiele:
- Vorkaufsrecht (Recht auf Einsetzung als Käufer an Stelle des
interessierten Dritten).
- Rückkaufsrecht (Recht auf Wiedereinsetzung als Eigentümer
einer veräußerten Sache).
- Nutzungsrechte (Rechte auf Ausschluss des Eigentümers durch
den Nutznießenden, z.B. Wohnungsrecht, Ausbeuterecht)
- Rechte auf Duldungen bzw. Unterlassungen durch Dritte, z.B.
bei Wegerechten.
- Recht auf Beibehaltung der bisherigen Nutzungen.
- Recht auf bestimmte Bedingungen, z.B. beim Denkmalschutz,
Naturschutz, Artenschutz.
Ändern sich die Interessen, die Betroffenen und Beteiligten,
können die Vorrechte auch zu
Belastungen werden.