Für Vermögen mit einem Markt bilden sich aus Angebot und Nachfrage so genannte Verkehrswerte. Sie drücken aus, welcher Wert einer Sache zugeordnet werden kann, wenn die Verhältnisse am Markt "normal" sind. Davon kann gesprochen werden z.B. wenn:
Verkehrswerte werden bei größeren Objekten oftmals auch durch Gutachter geschätzt und beurkundet.
Ein echter Verkehrswert bildet sich nur bei einem konkreten Geschäft: Der Vermögensgegenstand wird gegen etwas anderes eingetauscht. Der Preis hierfür ist der aktuelle Verkehrswert.
Der aktuelle Verkehrswert kann von den theoretisch errechneten, auch gutachterlich unterlegen Verkehrswerten erheblich nach oben oder unten abweichen.
Die theoretischen Verkehrswerte sind niemals stabil. Sie sind Rechengrößen und bleiben letztlich subjektiv, auch wenn sie "mit bestem Wissen und Gewissen" von honorigen Personen geschätzt wurden.
Verkehrswerte können auch gesetzlich festgeschrieben werden (gesetzlich vorgeschriebene Festpreise, Mindestpreise oder Höchstpreise).
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte