HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte

VollbildBewertungen der Passiva (Gegenwerte):

Aufschläge und Abschläge

Bei der Findung der Gegenwerte müssen zunächst Ausgangswerte gefunden werden. Häufig handelt es sich dabei z.B. um

  1. "bekannte", d.h. stillschweigend bereits akzeptierte Preise, z.B. frühere Werte, frühere Wertansätze.
  2. Mittelwerte, gebildet aus Gegenwerten, die für vergleichbar oder austauschbar gehalten werden.
  3. Zielwerte, wenn z.B. in die Gegenwerte bereits ein Verhandlungsspielraum einkalkuliert ist.
  4. Mindestwerte, wenn z.B. bei Unterschreitung der Minderst-(Gegen-)Werte das Tauschinteresse erlischt.
  5. Höchstwerte, wenn z.B. bei Überschreiten der Grenze an geforderten Gegenwerten das Tauschinteresse erlischt.
  6. Wunschwerte, wenn z.B. der Rahmen und die Bedingungen der Wertebildung unklar sind oder auch bleiben sollen.
  7. Schätzwerte, wenn es nicht darauf ankommt, den tatsächlichen Wert oder Gegenwert zu überprüfen.
  8. Ausgangswerte, z.B. bei Versteigerungen, Angeboten und Nachfragen.
  9. Verhandlungswerte, z.B. Verhandlungspreise.
  10. Paritäten, wenn z.B. die Verhältnisse der Gegenwerte untereinander festgelegt oder akzeptiert sind.
  11. Taxwerte, wenn z.B. ein Wert oder ein Gegenwert mit einer Tendenz versehen ist.
  12. Spannbreiten, Bandbreiten, wenn z.B. die Wertebildung sich in der Regel spontan innerhalb von Unter- und Obergrenzen ergibt, z.B. bei Börsentrends.
  13. Vergleichswerte, z.B. wenn noch keine Erfahrungen vorliegen und hilfsweise Gegenwerte anderer, für vergleichbar Gehaltenes verwendet werden.

Die Ausgangs(Gegen-)Werte erfolgen Aufschläge oder Abschläge z.B. für

Sicherheit

Währungen

Ansehen, Prestige

Macht

Unabhängigkeit

Bei den Auf- und Abschlägen wird immer mit dem möglichen Verhalten der tatsächlichen, angenommenen oder erhofften oder befürchteten Kontrahenten kalkuliert, ferner erfolgt ein stetiges Abwägen der eigenen Interessen bei jeglicher Veränderung. Mit dem Zuschlag bzw. Handschlag bzw. der Einigung bzw. der Festlegung wird diese Prozess schließlich abrupt beendet: Der Gegenwert wird benannt - und damit auch der Wert des bewerteten Gutes (der Aktiva).

Die Auf- bzw. Abschläge bei den Gegenwerten können unbedeutend erscheinen. Kalkuliert werden sie dennoch, wenn auch oft mit dem Ergebnis, dass der bereits angenommene Mittelwert übernommen wird.

Sind die Aufschläge oder Abschläge erheblich (z.B. mehr als + / - 10 %) sind meistens situative Motive und Gründe hierfür ausschlaggebend. Manchmal fehlen auch alle Gründe für Auf- oder Abschläge, was die Betroffenen und Beteiligten jedoch nicht hindert, um den "richtigen" Preis bzw. Wert zu feilschen, um schließlich handelseinig zu werden.

Mahnungen:

Es empfiehlt sich selten, die Motive und Begründungen für Auf- und Abschläge bei den Gegenwerten zu hinterfragen: Niemand lässt sich gerne in die Karten schauen.