10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Passiva (Gegenwerte):
Aufschläge und Abschläge
Bei der Findung der Gegenwerte müssen zunächst Ausgangswerte
gefunden werden. Häufig handelt es sich dabei z.B. um
- "bekannte", d.h. stillschweigend bereits akzeptierte Preise,
z.B. frühere Werte, frühere Wertansätze.
- Mittelwerte, gebildet aus Gegenwerten, die für vergleichbar
oder austauschbar gehalten werden.
- Zielwerte, wenn z.B. in die Gegenwerte bereits ein
Verhandlungsspielraum einkalkuliert ist.
- Mindestwerte, wenn z.B. bei Unterschreitung der Minderst-(Gegen-)Werte
das Tauschinteresse erlischt.
- Höchstwerte, wenn z.B. bei Überschreiten der Grenze an
geforderten Gegenwerten das Tauschinteresse erlischt.
- Wunschwerte, wenn z.B. der Rahmen und die Bedingungen der
Wertebildung unklar sind oder auch bleiben sollen.
- Schätzwerte, wenn es nicht darauf ankommt, den tatsächlichen
Wert oder Gegenwert zu überprüfen.
- Ausgangswerte, z.B. bei Versteigerungen, Angeboten und
Nachfragen.
- Verhandlungswerte, z.B. Verhandlungspreise.
- Paritäten, wenn z.B. die Verhältnisse der Gegenwerte
untereinander festgelegt oder akzeptiert sind.
- Taxwerte, wenn z.B. ein Wert oder ein Gegenwert mit einer
Tendenz versehen ist.
- Spannbreiten, Bandbreiten, wenn z.B. die Wertebildung sich
in der Regel spontan innerhalb von Unter- und Obergrenzen
ergibt, z.B. bei Börsentrends.
- Vergleichswerte, z.B. wenn noch keine Erfahrungen vorliegen
und hilfsweise Gegenwerte anderer, für vergleichbar Gehaltenes
verwendet werden.
Die Ausgangs(Gegen-)Werte erfolgen Aufschläge oder Abschläge z.B.
für
Sicherheit
Währungen
Ansehen, Prestige
Macht
Unabhängigkeit
Bei den Auf- und Abschlägen wird immer mit dem möglichen
Verhalten der tatsächlichen, angenommenen oder erhofften oder
befürchteten Kontrahenten kalkuliert, ferner erfolgt ein stetiges
Abwägen der eigenen Interessen bei jeglicher Veränderung. Mit dem
Zuschlag bzw. Handschlag bzw. der Einigung bzw. der Festlegung wird
diese Prozess schließlich abrupt beendet: Der Gegenwert wird benannt
- und damit auch der Wert des bewerteten Gutes (der Aktiva).
Die Auf- bzw. Abschläge bei den Gegenwerten können unbedeutend erscheinen. Kalkuliert
werden sie dennoch, wenn auch oft mit dem Ergebnis, dass der bereits angenommene
Mittelwert übernommen wird.
Sind die Aufschläge oder Abschläge erheblich (z.B. mehr als + / -
10 %) sind meistens situative Motive und Gründe hierfür
ausschlaggebend. Manchmal fehlen auch alle Gründe für Auf- oder
Abschläge, was die Betroffenen und Beteiligten jedoch nicht hindert,
um den "richtigen" Preis bzw. Wert zu feilschen, um schließlich
handelseinig zu werden.
Mahnungen:
Es empfiehlt sich selten, die Motive und Begründungen für Auf- und
Abschläge bei den Gegenwerten zu hinterfragen: Niemand lässt sich
gerne in die Karten schauen.