10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Passiva (Gegenwerte):
Wertminderungen durch Belastungen aus den Gegenwerten
Die Interessenten an den Gegenwerten müssen unter Umständen
Einiges aufwenden, damit die Gegenwerte weiterhin akzeptiert und
damit erhalten bleiben. Oder es sind die einmaligen oder
wiederkehrenden Beteiligungen Dritter mit den Gegenwerten verbunden.
Belastungen aus den Gegenwerten können
z.B. sein:
- Gesetzlich, steuerlich oder privat vereinbarte Anteile an
den Gegenwerten oder deren Veränderungen, wie z.B. Steuern
(Vermögenssteuer), Zugewinngemeinschaft.
- Verpflichtungen zu Ergebnisbeteiligungen aller Art wie
Zinsen, Dividenden, Alimente.
- Verfügungsbeschränkungen wie Genehmigungspflichten.
- Aufträge zum Erhalt der Gegenwerte unabhängig vom
tatsächlichen Wert der bewerteten Güter (der Aktiva), wie z.B.
durch Marketing.
- Aufträge zur Veränderung der Gegenwerte (Erhöhung oder
Minderung) unabhängig vom tatsächlichen Wert der bewerten Güter
(der Aktiva), wie z.B. durch Kurspflegen, Börsen, Steuerung von
Angeboten und Nachfragen, Marktbeeinflussung oder
Marktbeherrschung).
Die erforderlichen Aufwendungen für solche Belastungen werden als
Wertminderungen des zu bewertenden Gutes (der Aktiva) wahrgenommen
und vorgenommen, meistens und notwendigerweise auf einen bestimmten
Zeitraum begrenzt.