10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Bewertungen der Passiva (Gegenwerte):
Aufschläge und Abschläge für Sicherheit der Gegenwerte
Bei der Sicherheit der Gegenwerte geht es weniger um eine
objektive als um die subjektive Einschätzung der Sicherheit. Für sie
können z.B. maßgeblich sein:
- Stabilität im dem Sinne, dass sich die Menge der Gegenwerte
für einen Wert (der Aktivseite) voraussichtlich nicht ändern
wird.
- Bonität, z.B. in dem Sinne, dass der Gegenwert auch
weiterhin realisierbar bleibt, d.h. in andere Gegenwerte oder in
reale Werte (der Aktiva) umgetauscht werden können.
- Nachhaltigkeit, z.B. in dem Sinne, dass der Gegenwert auch
weiterhin als Gegenwert für das bewertete Gut (der Aktiv)
akzeptiert wird bzw. werden kann; Werterhaltung des Gegenwertes
als Gegenwert.
- Kompatibilität, z.B. in dem Sinne, dass der Gegenwert leicht
durch andere Gegenwerte ersetzbar ist bzw. bleibt.
- Attraktivität, z.B. in dem Sinne, dass der Gegenwert für die
Betroffenen und Beteiligten auch weiterhin als Gegenwert
erhalten bleibt.
- Existenz des Gläubigers und Schuldners des Gegenwertes, z.B.
in dem Sinne, dass es den Staat noch gibt, der für die Währung
steht, die als Gegenwert für ein bewertetes Gut (der Aktiva)
akzeptiert wurde. Oder: Dass der Schuldner des Gegenwertes (z.B.
die ausgebende Stelle von Anleihen) noch zahlungsfähig ist bzw.
zahlungsfähig bleibt.
- Inflation oder Deflation, z.B. in dem Sinne, dass zwar die
Menge der Gegenwerte nominell gleich bleibt, ihr Tauschwert in
Anderes jedoch entweder sinkt (Inflation) oder steigt
(Deflation) oder gar unmöglich wird (Es gibt nichts mehr, gegen
was die Gegenwerte getauscht werden könnten.)
Es geht immer um eine Zeitraumbetrachtung. Das Kalkül bezieht
sich immer bis zu einem angenommenen oder vereinbarten oder
angestrebten Zeitpunkt in der Zukunft, bis zu welchem die
Einschätzung gelten soll.