Das Prinzip "1 Euro = 1 Euro" gilt nur in der Buchhaltung und dort, wo rigide Rechner und Datenverarbeitungssysteme jegliche Flexibilität verhindern. Tatsächlich unterliegen die Gegenwerte erheblichen Unterschieden.
Die Gleichgültigkeit von Gegenwerten ist nicht gegebenen und wird durch Aufschläge und Abschläge auf die Gegenwerte korrigiert z.B.
Für den Erhalt bzw. die Trennung von den Gegenwerten, welche zu leisten die Verpflichtung besteht, kann mehr oder weniger eines anderen Gegenwertes aufzuwenden sein, was sich als Aufschlag oder Abschlag auf den momentanen Gegenwert zeigt.
Besteht das Risiko, die momentanen Gegenwerte in solche von geringerem Ansehen tauschen zu müssen, wird der Wert der Gegenwerte nach unten korrigiert. Besteht die Chance, die momentanen Gegenwerte gegen solche von höherem Ansehen tauschen zu können, werden mehr Gegenwerte von geringeren Ansehen für ein bewertetes Gut (der Aktiva) bereitgestellt: Dessen Wert bzw. Preis steigt (in der Menge der Gegenwerte, die getauscht werden sollen.)
Die Berichtigungen sind häufig erst möglich, wenn das bewertete Gut "gehandelt" wird, d.h. wenn es also eine Gelegenheit gibt, die Gegenwerte, die dem bewerteten Gut (der Aktiva) zugerechnet werden, in andere zu tauschen.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte