Die Währungen unterliegen vielfältigen Einflüssen und sind deshalb stetig in Bewegung. Soll eine Währungsänderung unterbleiben, geschieht dies entweder durch Gesetz oder durch die Vereinbarungen durch die Betroffenen und Beteiligten, die sich über die Währungsparität verständigen. In der Regel sind dann auch Zeitpunkte, Bedingungen und Voraussetzungen vereinbart, unter welchen die Paritäten geändert werden können.
Währungen sind jedoch weit mehr als die bekannten Wechselkurse. Währungen, die zu Aufschlägen und Abschlägen bei den Gegenwerten führen, sind z.B.
Verändern sich die Währungen der Gegenwerte, ändern sich sofort die Mengen, die für die bewerteten Güter (der Aktiva) angerechnet werden. Die Wertänderung wird jedoch üblicherweise als Wertänderung des bewerteten Gutes (der Aktiva) wahrgenommen und behandelt, obwohl sie dort nicht ursächlich ist. Die Eigentümer und Besitzer der Aktiva müssen die Wertänderungen gegen sich gelten lassen bzw. profitieren davon.
10 Bewertungen, Werte und Gegenwerte