Das Humankapital beansprucht und verbraucht zunächst Vermögen und Kapital, bevor es durch Leistungen und Beiträge wieder dem Vermögen und Kapital nützt. Je niedriger die Höhe der gebundenen (verausgabten) Ressourcen für das Humankapital bis zum Mittelrückfluss oder der Vermögensmehrung durch Leistungen und Beiträge gehalten werden kann, umso höher wird die Bonität des Humankapitals eingeschätzt.
Die Kreditfähigkeit des Humankapitals wird deshalb vielfach gefördert durch:
Von den Inhabern des Humankapitals (Menschen und Organisationen) werden in der Regel mindestens die Erfüllung folgender Bonitätskriterien verlangt:
Je mehr das Humankapital Beiträge erbringt, die das Vermögen mehren, umso höher wird in der Regel auch die Bonität des Humankapitals eingeschätzt. Je mehr Vermögen und Kapital für das Humankapital unproduktiv aufgezehrt wird (Bürokratie), umso geringer ist die Bonität.
Die Kreditwürdigkeit des Humankapitals zeigt sich:
Mängel in der Kreditwürdigkeit können nicht durch die eventuell gegebene Kreditfähigkeit aufgehoben werden. Das Risiko, dass sich der Inhaber des Humankapitals den Verpflichtungen entziehen wird und kann, ist offensichtlich.
Fehlen sowohl die Kreditfähigkeit als auch die Kreditwürdigkeit des Humankapitals, kann der Mangel nicht behoben werden, weder durch Vermögen, noch Sicherheiten, noch durch Dritte. Wer dennoch Kredite gibt, handelt vorsätzlich.
Oftmals ist mit einer Kreditgewährung trotz oder wegen der fehlenden Bonität des Humankapitals eine Strategie des Gläubigers verbunden, um den (die) Inhaber des Humankapitals zu zermürben, finanziell zu ruinieren und anschließend "auszunehmen wie eine Gans". Früher oder später gehört das gesamte (sachliche) Vermögen dem (bisherigen oder neuen) Gläubiger. Gefährdet sind insbesondere Personen und Organisationen mit "großem Vermögen", die in der Lage sind, Kredite alleine aufgrund ihrer Vermögenslage erhalten zu können: Es fängt meistens mit relativ kleinen Beträgen an.
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