51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Bonität
Bonität des Vermögens (im engeren Sinne)
Es kommt auf die Bonität des Vermögens aus der Sicht von Dritten
an.
Die Bewertung der Bonität des eigenen Vermögens fällt in der
Regel höher aus als durch Dritte. Die eigene Bewertung
berücksichtigt bewusst oder unbewusst Dinge, die für Dritte keine
Rolle spielen. Oder es werden Punkte nicht berücksichtigt, die für
Dritte einen hohen Stellenwert haben.
Ausschlaggebend ist immer die Bewertung durch Dritte. Dabei
zeigen sich immer wieder:
- "Bei Geld hört die Freundschaft auf."
- "Richtige Freunde" und "falsche Freunde".
- "Dampfplauderer" und wirkliche Ratgeber.
- Die Konsequenz, Beharrlichkeit und das Spurhalten im
Verhalten.
- Die Verbindlichkeit von Planungen.
- Die Berechenbarkeit.
- Die Verlässlichkeit.
- Die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen.
- Überreaktionen: "Es wird das Kind mitsamt dem Bade
ausgekippt."
- "Ein Mann. Ein Wort." Was Worte gelten, wenn es darauf
ankommt.
Wenn die Bonität des Vermögens eingeschätzt wird, weil
wesentliche Änderungen vorgesehen oder bereits eingetreten sind,
wird die Bonität oft verzerrt durch:
- Panik,
- Überreaktionen, Schonungen,
- "Rette sich, wer kann",
- "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem
Dach": Das Naheliegende erscheint wertvoller, weil greifbarer.
- "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er gleich
die Wahrheit spricht.": Ausbruch von bisher zurückgestellten
Bedenken.
- "Besser ein Ende mit Schrecken als ein Ende ohne Schrecken."
"Gutes Geld wird schlechtem nachgeworfen."
- Leichtsinn, Dummheit, Fehleinschätzungen der Ernsthaftigkeit
der Situation.
- Vorteile aus dem bisherigen Stand.
- Kalkül aus dem erwünschten Stand.
- Gefälligkeiten.
Wenn nichts passiert, passiert nichts, was auffallen könnte.
Die beste Bonität ist dann gegeben, wenn die Gläubiger im Moment
und auch weiterhin ausschließen können, jemals überprüfen zu müssen,
dass das Vermögen hält, was es versprach und wofür es gehalten
wurde.
Die Bonität des Vermögens zeigt sich auch in der Abwesenheit von
Dritten, die das Vermögen im wahrsten Sinne des Wortes "verwerten"
wollen, sollen, dürfen oder müssen.
Die Bonität des Vermögens wird in der Regel getragen von den
Fähigkeiten der Inhaber:
- zur Bewirtschaftung des Vermögens,
- zur Verwaltung des Vermögens,
- zur Erhaltung des Vermögens,
- zur Erneuerung des Vermögens,
- zur Anpassung des Vermögens,
- zur Planung und Steuerung der Prozesse des Vermögens,
- zur Verwendung des Vermögens,
- zum Einsatz des Vermögens,
- zur Verteidigung des Vermögens,
- zum Zusammenhalt des Vermögens.
Dazu braucht es von den Inhabern, Beteiligten und Betroffenen:
- Reife für das Vermögen,
- Eignung für das Vermögen,
- Erfahrungen mit dem Vermögen,
- Feldkompetenz,
- Felderfahrungen,
- Feldeignung,
- Feldbewährungen durch Erfolge,
- geeignete Nachfolger, Erben,
- Führung des Feldes,
- Beherrschung der Felddynamik.