HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Bonität der Bonität

Unterstützungen der Bonität:

  1. durch Bürgschaften,
  2. durch Aussagen von Schlüsselpersonen: "Für den (die) lege ich die Hand ins Feuer.",
  3. durch Mitverpflichtung,
  4. durch Mitschuldnerschaft,
  5. durch Mitträgerschaft, Mithaftung,
  6. durch Garantien,
  7. durch Akkreditive, Avise,
  8. durch Gewährleistungen,
  9. durch Einräumung des Vorrangs der Absicherung von Forderungen Dritter,
  10. durch Absicherungen gegen Ausfallrisiko, Ausfallhaftung.

Vortäuschungen von Bonität:

  1. sich umgeben ("sonnen") mit großen Namen,
  2. Mitgliedschaften in angesehenen Vereinen, Clubs, Zirkeln, Freundeskreisen,
  3. Wechselseitige Gefälligkeiten: "Eine Hand wäscht die andere."
  4. Öffentliche Förderungen: Annahme, eine öffentliche Förderung würde die Bonität erhöhen (können),
  5. Sponsoring durch "öffentliche Personen": Bonitätsleihe des Ansehens der "berühmten und angesehenen" Persönlichkeit,
  6. Referenzen: Unterstellung, dass die Zusammenarbeit mit den Personen und Organisationen in den Referenzlisten auch zu deren Zufriedenheit erfolgt sei.
  7. Abwälzungen von selbst verursachten Risiken auf (unbedarfte, unwissende, unschuldige) Dritte, wie Gewährleistungen, Produkthaftungen,
  8. Verweise auf andere Projekte, Auftraggeber,
  9. Verzicht auf Risikovorsorge,

Als zeitlich begrenzt und schließlich illusorisch erweist sich die Bonität, die beruht auf:

  1. Kartellen,
  2. Preisabsprachen,
  3. Vereinbarung von Reviergrenzen, Aufteilung von Märkten,
  4. Protektionismus,
  5. wechselseitigen Abhängigkeiten,
  6. Vorherrschaften,
  7. Privilegien, auch wenn sie auf Gesetzen beruhen,
  8. Traditionen, Gewohnheiten,
  9. Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen,
  10. Macht und Gewalt.

Die Bonität der Bonität zeigt sich insbesondere:

  1. in der Einigkeit der Inhaber,
  2. in der Einigkeit der Schuldner und Gläubiger,
  3. in der Einigkeit der Beteiligten,
  4. in der Einigkeit der Betroffenen,
  5. in der Einigkeit der Verantwortlichen,
  6. in der Einigkeit der entscheidenden Personen,
  7. in der Einigkeit über bestehende Konflikte,
  8. in der Übereinstimmung, dem Vermögen zu dienen und weiterhin dienen zu wollen,
  9. in den Gemeinsamkeiten für die weitere Entwicklung des Vermögens,
  10. in der gemeinsamen Ausrichtung des Vermögens.

Bei anstehenden Entscheidungen ist entscheidend, ob die Einigung im Moment möglich ist und auch erfolgt. Ansonsten kommt es auf die Art und Weise an, wie die notwendigen Konflikte und Meinungsverschiedenheiten frühzeitig erkannt und so geführt werden, dass zu den richtigen Zeitpunkten die notwendigen Entscheidungen von den richtigen Personen getroffen, beachtet, durchgesetzt und verwirklicht werden.