51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Bonität
Bonität der Bonität
Unterstützungen der Bonität:
- durch Bürgschaften,
- durch Aussagen von Schlüsselpersonen: "Für den (die) lege
ich die Hand ins Feuer.",
- durch Mitverpflichtung,
- durch Mitschuldnerschaft,
- durch Mitträgerschaft, Mithaftung,
- durch Garantien,
- durch Akkreditive, Avise,
- durch Gewährleistungen,
- durch Einräumung des Vorrangs der Absicherung von
Forderungen Dritter,
- durch Absicherungen gegen Ausfallrisiko, Ausfallhaftung.
Vortäuschungen von Bonität:
- sich umgeben ("sonnen") mit großen Namen,
- Mitgliedschaften in angesehenen Vereinen, Clubs, Zirkeln,
Freundeskreisen,
- Wechselseitige Gefälligkeiten: "Eine Hand wäscht die
andere."
- Öffentliche Förderungen: Annahme, eine öffentliche Förderung
würde die Bonität erhöhen (können),
- Sponsoring durch "öffentliche Personen": Bonitätsleihe des
Ansehens der "berühmten und angesehenen" Persönlichkeit,
- Referenzen: Unterstellung, dass die Zusammenarbeit mit den
Personen und Organisationen in den Referenzlisten auch zu deren
Zufriedenheit erfolgt sei.
- Abwälzungen von selbst verursachten Risiken auf (unbedarfte,
unwissende, unschuldige) Dritte, wie Gewährleistungen,
Produkthaftungen,
- Verweise auf andere Projekte, Auftraggeber,
- Verzicht auf Risikovorsorge,
Als zeitlich begrenzt und schließlich illusorisch erweist sich
die Bonität, die beruht auf:
- Kartellen,
- Preisabsprachen,
- Vereinbarung von Reviergrenzen, Aufteilung von Märkten,
- Protektionismus,
- wechselseitigen Abhängigkeiten,
- Vorherrschaften,
- Privilegien, auch wenn sie auf Gesetzen beruhen,
- Traditionen, Gewohnheiten,
- Abhängigkeiten von Schlüsselpersonen,
- Macht und Gewalt.
Die Bonität der Bonität zeigt sich insbesondere:
- in der Einigkeit der Inhaber,
- in der Einigkeit der Schuldner und Gläubiger,
- in der Einigkeit der Beteiligten,
- in der Einigkeit der Betroffenen,
- in der Einigkeit der Verantwortlichen,
- in der Einigkeit der entscheidenden Personen,
- in der Einigkeit über bestehende Konflikte,
- in der Übereinstimmung, dem Vermögen zu dienen und weiterhin
dienen zu wollen,
- in den Gemeinsamkeiten für die weitere Entwicklung des
Vermögens,
- in der gemeinsamen Ausrichtung des Vermögens.
Bei anstehenden Entscheidungen ist entscheidend, ob die Einigung
im Moment möglich ist und auch erfolgt. Ansonsten kommt es auf die
Art und Weise an, wie die notwendigen Konflikte und
Meinungsverschiedenheiten frühzeitig erkannt und so geführt werden,
dass zu den richtigen Zeitpunkten die notwendigen Entscheidungen von
den richtigen Personen getroffen, beachtet, durchgesetzt und
verwirklicht werden.