HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildDie Reichen

Bonität der reichen Reichen

"Es ist nicht alles Gold was glänzt."

Die Kreditfähigkeit für die üblichen Geschäfte ist in der Regel unstreitig. Eventuelle Liquiditätsengpässe können vielfach durch Liquidierungen von Vermögensteilen überwunden werden.

Die Bonität der reichen Reichen wird oftmals aus ihrer Verhandlungsmacht abgeleitet oder mit ihr gleichgesetzt.

Die persönliche Kreditwürdigkeit der reichen Reichen ist oftmals unerheblich, weil sie sich in Vermögensangelegenheiten sowieso von Dritten vertreten lassen.

Eventuelle Mängel in der Kreditwürdigkeit der reichen Reichen werden durch das Vermögen nicht beseitigt. Es sind jedoch meistens leichter Regelungen möglich, welche die unzureichende Kreditwürdigkeit übertünchen helfen.

Die Bonität der reichen Reichen wird oft von den Personen und Organisationen bestimmt, welche mit der Vermögensverwaltung beauftragt sind. In der Regel verfügen die Beauftragten weder über eine Kreditfähigkeit noch über eine Kreditwürdigkeit, die der von ihnen vertretenen reichen Reichen nahekommt.

Die Beauftragten übernehmen in der Regel auch keine persönlichen Haftungen für die Verpflichtungen, welche sie im Namen und für Rechnung der reichen Reichen eingehen.

Die Beauftragten werden von den reichen Reichen oft so großzügig entlohnt und mit Privilegien ausgestattet, dass sie außer den dafür entstehenden Kosten keinen weiteren Vermögensschaden für den reichen Reichen anrichten. Die Loyalität wird quasi erkauft und auch bedingungslos eingefordert. Illoyalität wird meistens sofort und auf eine Art und Weise des Gesichtsverlustes bestraft, dass die Untreuen blockiert sind, für andere reiche Reiche jemals wieder in eine Vertrauensposition berufen werden zu können. (Falls doch, geschieht, geschieht ihnen nur, womit sie bereits rechnen müssen).

Gescheiterte Beauftragte werden oftmals in streng kontrollierten Organisationen eingesetzt, wie Stiftungen oder soziale Organisationen oder in Aufsichtsgremien, in welchen sie zwar selbst keine Entscheidungsbefugnisse mehr haben, aber ihre Sensibilität für unstimmige und krumme Sachen sehr gut einbringen können.