HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

"Will die Verpflichtungen nicht erfüllen."

In der Regel fehlt die Bonität. Die Versuche, die fehlende Bonität zu "heilen", scheitern in der Regel. Der Dumme ist von vornherein und bleibt es auch, wer annimmt, "bei ihm" sei es anders oder "ihm gegenüber" würde der Schuldner seine Verpflichtungen erfüllen.

Untrügliche Zeichen, dass ein (derzeitiger oder künftiger) Schuldner oder der Gläubiger seine Verpflichtungen von vornherein nicht erfüllen will, sind (nach den Erfahrungen von Heinrich Keßler):

  1. In den Verträgen werden sehr detailliert insbesondere die Ausnahmen von generellen Regeln und Usancen umfangreich behandelt.
  2. Die Verträge enthalten sehr schwammige Klauseln.
  3. Es wird ein letztlich unangemessenes oder überzogenes Controlling vereinbart.
  4. Eine der Vertragsparteien wird begünstigt.
  5. Es werden Interessen Dritter in den Vertrag aufgenommen, obwohl die Dritten zur Vertragserfüllung weder etwas beitragen können, sollen, dürfen oder wollen.
  6. Es wird "außerhalb des Protokolls" abgesprochen (oder stillschweigend vereinbart), dass bestimmte Formulierungen nicht wirklich gelten sollten oder in bestimmten Fällen neu zu verhandeln oder neu auszulegen seien. Bevorzugt geschehen solche "Nebenabsprachen" beiläufig bei der Unterschrift(!!!) oder vor der Unterschrift.
  7. Eine der Parteien nützt ihre (vermeintliche) Verhandlungsmacht aus und "knebelt".
  8. Es werden überhöhte Preise oder andere unangemessene oder unnötige Konditionen vereinbart, wie Dumpingpreise.
  9. Es fehlen Vereinbarungen über die tatsächlich wichtigen Dinge.
  10. Es besteht die Bereitschaft, mehr und höhere Absicherungen zu geben oder zu nehmen als tatsächlich nötig: Das Vertragsrisiko wird völlig auf den schwächsten Vertragspartner verlagert.

Wer nicht zu den marktüblichen Bedingungen arbeitet, leistet, liefert oder produziert, "hat es nötig". Aus welchem Grunde es immer geschieht: Keiner, aber auch wirklich keiner der Gründe, spricht für eine Bonität. Es ist nicht erforderlich, den Grund zu kennen.

Mahnungen

Manchmal ist von vornherein klar, dass auf die Rechtsabteilungen "viel Arbeit" zukommen wird.

Unausrottbar hält sich in nahezu allen Rechtsabteilungen und bei allen Rechtsvertretern die Ansicht, dass es möglich sei, Verträge "rechtssicher" zu formulieren. Gemeint ist in der Regel, dass die Gesetze und die Art und Weise, wie die Vereinbarungen auszulegen seien, immer zu Gunsten der mächtigeren Partei wirken. Sie ist es auch, die letztlich die detaillierten Vereinbarungen will und durchsetzt - zumindest beim Vertragsschluss.

Es kommt nicht darauf an, dass die Verträge "juristisch wasserdicht sind", sondern dass sie eingehalten werden.