HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Bonität der Strukturen (Binnenorganisation)

Es geht um die Verortungen, Kompetenzen (Vollmachten) u

  1. Ansprechpartnern,
  2. Verhandlungspartnern,
  3. Vollmachten der Personen, Kontrahierungsfähigkeit,
  4. Befugnisse,
  5. Transparenz der Prozesse,
  6. Transparenz der Vorgehensweisen,
  7. Transparenz der Entscheidungsverfahren,
  8. Erreichbarkeit der Schlüsselpersonen,
  9. Vertretungsregelungen,
  10. Art und Weise der Beziehungspflege.

Vertreter und Stellvertreter von Organisationen vertreten und verpflichten in der Regel nur die Organisation, nicht sich selbst.

Organisationen entziehen sich mitunter leicht aus den versprochenen und auch vereinbarten Verpflichtungen. Am sichersten geht es durch Veränderungen in der Binnenorganisation, durch welche verändert werden:

  1. die Hierarchien,
  2. die Geschäftsfelder,
  3. die Entscheidungsebenen,
  4. die Stellen, Stellenbeschreibungen und Befugnisse der Stelleninhaber,
  5. die Rechtsform,
  6. die Gliederungen der Organisation,
  7. die Haftungsmasse für bestehende und neu entstehende Verbindlichkeiten, wie durch Auslagerungen, Gründungen von Tochtergesellschaften,
  8. die bisherigen Vollmachten, (Vorsicht: Es können jetzt Duldungsvollmachten und Anscheinsvollmachten entstehen.),
  9. die Erfüllungsgehilfen,
  10. die Vertretungsbefugnisse.

Bei den Verträgen und Vereinbarungen mit Organisationen entscheidet sich die Bonität (der Organisation) oftmals an:

  1. der Vollmacht der vertretenden Personen,
  2. der Verortung der vertretenden Personen,
  3. die Umstände, Anlässe und Inhalte von Genehmigungsvorbehalten,
  4. die Neigung der vertretenden Personen zu Kompetenzüberschreitungen oder zur strikten Einhaltung des Dienstweges,
  5. der Verhandlungsmacht,
  6. der Einmaligkeit eines Vertrages,
  7. den Interessen an einer Vertiefung, Aufrechterhaltung oder Lösung der (geschäftlichen) Beziehungen nach der Vertragserfüllung,
  8. der Ernsthaftigkeit,
  9. der Art und Weise des (stillschweigenden) Einverständnisses über eine ausreichende Qualität der vereinbarten Leistungen,
  10. dem Willen, die Vereinbarungen auch tatsächlich erfüllen zu wollen.

Die Bonität von Strukturen und damit Organisationen wird oftmals überlagert von den persönlichen Beziehungen der Personen, die jeweils für die vertragschließenden Organisationen stehen. Sie "verkörpern" im wahrsten Sinne die Strukturen und Organisationen, ohne jedoch mit ihnen gleichgesetzt werden zu können und zu dürfen. Die "Fassade" lädt ein oder stößt ab. Für die Bonität entscheidend ist jedoch, "was sich dahinter (hinter den Fassaden) verbirgt und was dort geschieht."