51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Bonität
Bonität der Strukturen (Binnenorganisation)
Es geht um die Verortungen, Kompetenzen (Vollmachten) u
- Ansprechpartnern,
- Verhandlungspartnern,
- Vollmachten der Personen, Kontrahierungsfähigkeit,
- Befugnisse,
- Transparenz der Prozesse,
- Transparenz der Vorgehensweisen,
- Transparenz der Entscheidungsverfahren,
- Erreichbarkeit der Schlüsselpersonen,
- Vertretungsregelungen,
- Art und Weise der Beziehungspflege.
Vertreter und Stellvertreter von Organisationen vertreten und
verpflichten in der Regel nur die Organisation, nicht sich selbst.
Organisationen entziehen sich mitunter leicht aus den
versprochenen und auch vereinbarten Verpflichtungen. Am sichersten
geht es durch Veränderungen in der Binnenorganisation, durch welche
verändert werden:
- die Hierarchien,
- die Geschäftsfelder,
- die Entscheidungsebenen,
- die Stellen, Stellenbeschreibungen und Befugnisse der
Stelleninhaber,
- die Rechtsform,
- die Gliederungen der Organisation,
- die Haftungsmasse für bestehende und neu entstehende
Verbindlichkeiten, wie durch Auslagerungen, Gründungen von
Tochtergesellschaften,
- die bisherigen Vollmachten, (Vorsicht: Es können jetzt
Duldungsvollmachten und Anscheinsvollmachten entstehen.),
- die Erfüllungsgehilfen,
- die Vertretungsbefugnisse.
Bei den Verträgen und Vereinbarungen mit Organisationen
entscheidet sich die Bonität (der Organisation) oftmals an:
- der Vollmacht der vertretenden Personen,
- der Verortung der vertretenden Personen,
- die Umstände, Anlässe und Inhalte von
Genehmigungsvorbehalten,
- die Neigung der vertretenden Personen zu
Kompetenzüberschreitungen oder zur strikten Einhaltung des
Dienstweges,
- der Verhandlungsmacht,
- der Einmaligkeit eines Vertrages,
- den Interessen an einer Vertiefung, Aufrechterhaltung oder
Lösung der (geschäftlichen) Beziehungen nach der
Vertragserfüllung,
- der Ernsthaftigkeit,
- der Art und Weise des (stillschweigenden) Einverständnisses
über eine ausreichende Qualität der vereinbarten Leistungen,
- dem Willen, die Vereinbarungen auch tatsächlich erfüllen zu
wollen.
Die Bonität von Strukturen und damit Organisationen wird oftmals
überlagert von den persönlichen Beziehungen der Personen, die
jeweils für die vertragschließenden Organisationen stehen. Sie
"verkörpern" im wahrsten Sinne die Strukturen und Organisationen,
ohne jedoch mit ihnen gleichgesetzt werden zu können und zu dürfen.
Die "Fassade" lädt ein oder stößt ab. Für die Bonität entscheidend
ist jedoch, "was sich dahinter (hinter den Fassaden) verbirgt und
was dort geschieht."