51. Verteilung des Vermögens
Verschiebungen von Vermögen
Verschiebungen durch die Bonität.
Es geht um die Umverteilungen von Vermögen oder Vermögensteilen,
die nicht durch Leistungen und Gegenleistungen, sondern einzig durch
die unterschiedliche Bonitäten bewirkt werden.
Vermögen kann auch aufgegeben werden, damit es "bei den Anderen"
besser aufgehoben wird und bleibt.
Verschiebungen von Vermögen aufgrund der Bonität führen oftmals
zu:
- Fusionen,
- Vermächtnissen,
- Spenden, Stiftungen,
- Beschlagnahme,
- Versteigerungen,
- Verwertungen,
- Auflösungen,
- Enteignungen,
- Auflagen,
- Entsorgungen.
Die Verschiebungen können freiwillig oder unfreiwillig erfolgen.
Es können auch rechtliche Vorgänge zu Grunde liegen wie:
- Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte,
- Verlust der Geschäftsfähigkeit,
- Verlust des Status,
- Verlust der Rechtsfähigkeit,
- Verlust von Verfügungsbefugnissen,
- Entmündigungen,
- Anordnungen von Vormundschaft,
- Zahlungsverboten, wie bei Zahlungsunfähigkeit,
- Verwertungsverboten,
- Veränderungsverboten.
Zu ungewöhnlichen Verschiebungen von Vermögen führen oftmals
auch:
- Ernennungen zum Ehrenbürger,
- Auszeichnungen,
- Ordensverleihungen.
Häufig geht es auch um:
- Auflösungen von Erbengemeinschaften,
- Auflösungen von Vermögensgemeinschaften,
- Auflösungen von Gesellschaften,
- Auflösungen von Ehen,
- Auflösungen von Nachlässen,
- Auflösungen von Eigentümergemeinschaften,
- Auflösungen von Besitzgemeinschaften,
- Auflösungen von Gläubigergemeinschaften,
- Auflösungen von Nutzungsgemeinschaften,
- Auflösungen von Interessensgemeinschaften.
Zu Verschiebungen des Vermögens führen in der Regel auch
- Katastrophen,
- Höhere Gewalt,
- Unfälle,
- Zufälle.
Die Verschiebungen können spontan erfolgen oder in einem
geordneten Prozess. Häufig werden Dritte mit der Abwicklung der
Vermögensverschiebungen beauftragt wie:
- Makler,
- Testamentsvollstrecker,
- Vormund,
- Öffentliche Versteigerungen,
- Konkursverwalter,
- Treuhänder, Pfandhäuser,
- Vormundschaftsgerichte,
- Familiengerichte,
- Mediatoren, Vertrauenspersonen,
- Polizei, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamte.
Die Vermögensverschiebungen sind in der Regel einmalig und
unumkehrbar.