HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Bonität von Verträgen und Vereinbarungen

Die Verträge sind immer so gut wie das Vertrauen zwischen den Vertragspartnern.

Die alltäglichen Fragen sind häufig:

  1. Besiegelt der Vertrag das Gemeinsame oder sichert er nur jeweils unsere wechselseitigen Ansprüche gegeneinander?
  2. Bin ich (oder Du) bereit, für den Vertrag in Vorleistung zu gehen?
  3. Kann ich darauf vertrauen, dass Du den Vertrag nicht nur bestmöglich, sondern so erfüllen wirst, sondern Du auch erfüllst, was dem Geist des Vertrages entspricht, aber nicht ausdrücklich vereinbart ist oder vereinbart werden konnte?
  4. Kann ich darauf vertrauen, dass mir durch die Vereinbarungen und Absprachen mit Dir keine Nachteile entstehen?
  5. Kann ich mich auf Dein Wort verlassen?
  6. Muss ich mich (juristisch) gegen Dich absichern? Wo werde ich durch die AGB "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und die Sonderbedingungen auf jeden Fall per se benachteiligt?
  7. Kann ich darauf vertrauen, dass Du mich nicht (nur) ausnutzt?
  8. Kann ich mich darauf verlassen, dass es gegenüber Dritten für mich spricht, wenn sie erfahren, dass ich die Vereinbarungen mit Dir getroffen habe?
  9. Kann ich mich darauf verlassen, dass wir uns im Sinne des Vertrages unverzüglich über alle auftauchenden Fragen abstimmen und auftauchende Probleme im gemeinsamen Interesse lösen?
  10. Ist der Vertrag das Papier wert, auf das er geschrieben ist?

Mängel in der Kreditfähigkeit können durch Verträge und Vereinbarungen in der Regel nicht geheilt werden.

Mängel in der Kreditwürdigkeit eines, mehrerer oder aller Vertragspartner können durch Verträge und Vereinbarungen nicht geheilt werden. Alle Versuche führen zu sehr umfangreichen Vertragswerken, in welchen die wirklich wichtigen Dinge sehr oft überhaupt nicht vereinbart sind: Die Controller, Überwachungsgremien und Juristen freut es. Am Schluss verliert jener Vertragspartner, der im Moment des Verlustereignisses "den schwarzen Peter in der Hand" hat.

Die Bonität der Verträge und Vereinbarungen werden auch bestimmt durch:

  1. die Art der Geschäfte,
  2. die Inhalte der Geschäfte,
  3. der Umfang der Geschäfte,
  4. das Klima der Beziehungen,
  5. die Stabilität der Beziehungen,
  6. die Laufzeit,
  7. die Ernsthaftigkeit der Vereinbarungen,
  8. die Zulässigkeit der Vereinbarungen,
  9. die Erfüllbarkeit der Vereinbarungen,
  10. die Zumutbarkeit der Erfüllung der Vereinbarungen.

Wichtige Bonitätskriterien sind dabei:

  1. die zu erwartende Vertragstreue,
  2. die zu erwartende Art und Weise der Vertragserfüllung,
  3. die zu erwartenden Vertragsstörungen,
  4. das zu erwartende Verhalten der Vertragspartner,
  5. die Veränderungen der Wertigkeiten und des Ranges der Sicherheiten und Absicherungen,
  6. die zu erwartenden Einflussnahmen Dritter,
  7. die zu erwartenden Veränderungen am Interesse an der Vertragserfüllung,
  8. die zu erwartenden Veränderungen an der Aufrechterhaltung, Erweiterung, Fortsetzung oder Beendigung der Beziehungen,
  9. die zu erwartenden Veränderungen am Interesse an den Ergebnissen,
  10. die zu erwartenden Veränderungen der Bedeutung der Vereinbarungen.