51. Verteilung des Vermögens
Verteilung durch Bonität
Bonität des Kapitals
Es geht um die Art und Weise der Bindungen und Verbindungen von
konkreten Vermögenswerten mit dem Kapital, durch welches es
ausgedrückt wird. Es geht um die Art und Weise, wie Kapital an
Personen und Organisationen gebunden und verbunden ist und bleibt.
Es geht um das Schicksal und die Art und Weise, wie es verbunden
ist, sich wechselseitig bedingt und beeinflusst oder unterschiedlich
ist für:
- die Formen und Art und Weise des Kapitals,
- die (aktiven) Vermögenswerte, die vor dem Kapital stehen,
- die Personen und Organisationen, welche für das Kapital
stehen.
Die Bonität des Kapitals ergibt sich häufig bereits aus der Art
und Weise sowie der Qualität der mit dem Kapital verbundenen:
- Legitimationen,
- Befugnisse,
- Rechte und Berechtigungen,
- Pflichten und Verpflichtungen,
- Auflagen und Bedingungen,
- Beschränkungen,
- Zweckbestimmungen,
- Ziele,
- Ansprüche an das Kapital,
- Ansprüche des Kapitals.
Das Schicksal des Kapitals wird von den realen (aktiven)
Vermögenswerten abgetrennt und unabhängig durch die Bedeutungen des
Kapitals für die Personen und Organisationen, welche für das Kapital
stehen. Eine Bonität des Kapitals kann erhöht oder gemindert werden
oder gleich gar nicht entstehen durch die Bedeutungen des Kapitals
für:
- Inhaber des Kapitals,
- Eigentümer,
- Gläubiger,
- Schuldner,
- Berechtigte,
- Verpflichtete,
- Beteiligte,
- Teilhaber,
- Verbundene durch das Kapital, Verbünde, Verbände, Bündnisse,
- (unbeteiligte) Dritte, welchen das Kapital ganz oder
teilweise zugerechnet werden kann, darf, soll oder muss.
Die Bonität des Kapitals wird auch maßgeblich begründet in:
- der Herkunft des Kapitals,
- der Gliederung des Kapitals, (Stückelung),
- dem Verbund des Kapitals,
- der Zugehörigkeit des Kapitals,
- der Bündelung des Kapitals, wie zu Vertretungszwecken,
Interessensvertretungen, Wahrnehmung von Interessen,
- den Bindungen des Kapitals an bestimmte (aktive)
Vermögenswerte,
- der Bindungen und Verbindungen des Kapitals an bestimmte
Personen oder Organisationen,
- den Bestimmungen der Rechtsnachfolge,
- der (restlichen) Laufzeit des Kapitals in der bisherigen
Form,
- den Rechtsgrundlagen für das Kapital.
Schließlich hängt die Bonität des Kapitals auch ab von:
- der Art und Weise des Verbundes des Kapitals,
- der Einigkeit oder Zerstrittenheit der Personen, die "für
das Kapital" zusammenwirken müssen,
- der Reife und Eignung sowie Absichten der vorgesehenen,
möglichen oder bereits bestimmten Rechtsnachfolger,
- den Bedingungen für Befristungen, Dauer und Formen des
Kapitals,
- der Kompatibilität des Kapitals, Vereinbarkeit der Form,
Dauer und Bedingungen des Kapitals mit den (aktiven)
Vermögenswerten und den Personen und Organisationen, welche für
das Kapital stehen,
- der Konvertibilität des Kapitals, Möglichkeiten und
Zulässigkeiten des Umtausches des Kapitals in andere Kapitalien
(Währungen),
- den Haftungen des Kapitals,
- die Verlustrisiken, die alleine aus Preisänderungen für
Anteile entstehen (können), wie Kurse, Aktienkurse, Preise für
Anteile,
- der Art und Weise, wie Personen und Organisationen, welche
für das Kapital stehen, wechseln, ausgetauscht, ersetzt,
zugelassen oder ausgeschlossen werden (können),
- der gemeinsamen Gestalt und Einheit, welche das Kapital und
die (aktiven) Vermögenswerte aktuell und weiterhin bilden
(dürfen, können, sollen, müssen).
Die Bonität des Kapitals kann sich auch schleichend oder spontan
gewaltig ändern durch
- Gesetze, Änderungen von Gesetzen,
- Auflagen,
- steuerliche Änderungen,
- staatliche Eingriffe,
- politische Verwerfungen,
- gesellschaftliche Prozesse,
- Konjunktur,
- Generationenwechsel,
- Konkurse, Vergleiche,
- Wertewandel.
Mahnungen
Die Betrachtungen der Bonität beziehen sich ausschließlich auf
das Kapital, welches in Bilanzen "auf der Passivseite" zu
bilanzieren sind. Es geht also nicht (!!!) um (aktive)
Vermögenswerte, auch dann nicht, wenn mangels anderen
Vermögenswerten das Kapital ausschließlich aus (aktiven) Geldwerten
besteht (Bargeld, Guthaben, Wertpapiere).
Eine unzureichende Bonität des Kapitals wirkt sich früher oder
später verheerend für die (aktiven) Vermögenswerte, das Humankapital
und das Gesamtvermögen aus: Eine fehlende Bonität des Kapitals
zerstört wie ein Krebsleiden oder eine Seuche alles, aber auch
wirklich alles. Was übrig bleibt, sind hohe Geldbestände (aller
Erscheinungsformen) ohne jegliche Unterlegungen mit Etwas, was ein
"Vermögen" sein könnte. Auf dem selbstzerstörerischen Weg haben "die
Kapitalisten" auch verlernt, was mit (aktiven) Vermögenswerten und
ihrem Humankapital geschaffen werden könnte, das es wert sei,
erhalten und weiter entwickelt zu werden.
Viele "Kapitalisten" sind kinderlos oder ihre Sprösslinge "sind
verzogen". Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Erbe weiter geführt
wird, ist deshalb insgesamt gering. "Kapitalistische" Organisationen
entwickeln sich früher oder später zu unhandlichen und nicht mehr
steuerbaren Kolossen: Sie zerfallen von selbst oder implodieren
durch Beschäftigung ausschließlich mit sich selbst.