HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Bonität

Bonität des Kapitals

Es geht um die Art und Weise der Bindungen und Verbindungen von konkreten Vermögenswerten mit dem Kapital, durch welches es ausgedrückt wird. Es geht um die Art und Weise, wie Kapital an Personen und Organisationen gebunden und verbunden ist und bleibt.

 

Es geht um das Schicksal und die Art und Weise, wie es verbunden ist, sich wechselseitig bedingt und beeinflusst oder unterschiedlich ist für:

  1. die Formen und Art und Weise des Kapitals,
  2. die (aktiven) Vermögenswerte, die vor dem Kapital stehen,
  3. die Personen und Organisationen, welche für das Kapital stehen.

Die Bonität des Kapitals ergibt sich häufig bereits aus der Art und Weise sowie der Qualität der mit dem Kapital verbundenen:

  1. Legitimationen,
  2. Befugnisse,
  3. Rechte und Berechtigungen,
  4. Pflichten und Verpflichtungen,
  5. Auflagen und Bedingungen,
  6. Beschränkungen,
  7. Zweckbestimmungen,
  8. Ziele,
  9. Ansprüche an das Kapital,
  10. Ansprüche des Kapitals.

Das Schicksal des Kapitals wird von den realen (aktiven) Vermögenswerten abgetrennt und unabhängig durch die Bedeutungen des Kapitals für die Personen und Organisationen, welche für das Kapital stehen. Eine Bonität des Kapitals kann erhöht oder gemindert werden oder gleich gar nicht entstehen durch die Bedeutungen des Kapitals für:

  1. Inhaber des Kapitals,
  2. Eigentümer,
  3. Gläubiger,
  4. Schuldner,
  5. Berechtigte,
  6. Verpflichtete,
  7. Beteiligte,
  8. Teilhaber,
  9. Verbundene durch das Kapital, Verbünde, Verbände, Bündnisse,
  10. (unbeteiligte) Dritte, welchen das Kapital ganz oder teilweise zugerechnet werden kann, darf, soll oder muss.

Die Bonität des Kapitals wird auch maßgeblich begründet in:

  1. der Herkunft des Kapitals,
  2. der Gliederung des Kapitals, (Stückelung),
  3. dem Verbund des Kapitals,
  4. der Zugehörigkeit des Kapitals,
  5. der Bündelung des Kapitals, wie zu Vertretungszwecken, Interessensvertretungen, Wahrnehmung von Interessen,
  6. den Bindungen des Kapitals an bestimmte (aktive) Vermögenswerte,
  7. der Bindungen und Verbindungen des Kapitals an bestimmte Personen oder Organisationen,
  8. den Bestimmungen der Rechtsnachfolge,
  9. der (restlichen) Laufzeit des Kapitals in der bisherigen Form,
  10. den Rechtsgrundlagen für das Kapital.

Schließlich hängt die Bonität des Kapitals auch ab von:

  1. der Art und Weise des Verbundes des Kapitals,
  2. der Einigkeit oder Zerstrittenheit der Personen, die "für das Kapital" zusammenwirken müssen,
  3. der Reife und Eignung sowie Absichten der vorgesehenen, möglichen oder bereits bestimmten Rechtsnachfolger,
  4. den Bedingungen für Befristungen, Dauer und Formen des Kapitals,
  5. der Kompatibilität des Kapitals, Vereinbarkeit der Form, Dauer und Bedingungen des Kapitals mit den (aktiven) Vermögenswerten und den Personen und Organisationen, welche für das Kapital stehen,
  6. der Konvertibilität des Kapitals, Möglichkeiten und Zulässigkeiten des Umtausches des Kapitals in andere Kapitalien (Währungen),
  7. den Haftungen des Kapitals,
  8. die Verlustrisiken, die alleine aus Preisänderungen für Anteile entstehen (können), wie Kurse, Aktienkurse, Preise für Anteile,
  9. der Art und Weise, wie Personen und Organisationen, welche für das Kapital stehen, wechseln, ausgetauscht, ersetzt, zugelassen oder ausgeschlossen werden (können),
  10. der gemeinsamen Gestalt und Einheit, welche das Kapital und die (aktiven) Vermögenswerte aktuell und weiterhin bilden (dürfen, können, sollen, müssen).

Die Bonität des Kapitals kann sich auch schleichend oder spontan gewaltig ändern durch

  1. Gesetze, Änderungen von Gesetzen,
  2. Auflagen,
  3. steuerliche Änderungen,
  4. staatliche Eingriffe,
  5. politische Verwerfungen,
  6. gesellschaftliche Prozesse,
  7. Konjunktur,
  8. Generationenwechsel,
  9. Konkurse, Vergleiche,
  10. Wertewandel.

Mahnungen

Die Betrachtungen der Bonität beziehen sich ausschließlich auf das Kapital, welches in Bilanzen "auf der Passivseite" zu bilanzieren sind. Es geht also nicht (!!!) um (aktive) Vermögenswerte, auch dann nicht, wenn mangels anderen Vermögenswerten das Kapital ausschließlich aus (aktiven) Geldwerten besteht (Bargeld, Guthaben, Wertpapiere).

Eine unzureichende Bonität des Kapitals wirkt sich früher oder später verheerend für die (aktiven) Vermögenswerte, das Humankapital und das Gesamtvermögen aus: Eine fehlende Bonität des Kapitals zerstört wie ein Krebsleiden oder eine Seuche alles, aber auch wirklich alles. Was übrig bleibt, sind hohe Geldbestände (aller Erscheinungsformen) ohne jegliche Unterlegungen mit Etwas, was ein "Vermögen" sein könnte. Auf dem selbstzerstörerischen Weg haben "die Kapitalisten" auch verlernt, was mit (aktiven) Vermögenswerten und ihrem Humankapital geschaffen werden könnte, das es wert sei, erhalten und weiter entwickelt zu werden.

Viele "Kapitalisten" sind kinderlos oder ihre Sprösslinge "sind verzogen". Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Erbe weiter geführt wird, ist deshalb insgesamt gering. "Kapitalistische" Organisationen entwickeln sich früher oder später zu unhandlichen und nicht mehr steuerbaren Kolossen: Sie zerfallen von selbst oder implodieren durch Beschäftigung ausschließlich mit sich selbst.