02. Einführung des Eigentums:
Aller Eigentum:
Unser Eigentum.
Die Art und Weise, wie verschiedene Personen und / oder
Organisationen sich zu einem gemeinsamen Eigentum an einer Sache
vereinbaren, ist der Freiheit der Personen überlassen. Meistens ist
eine Verfügung nur gemeinsam möglich. Beispiele:
- bei gemeinsamen Bankkonten. (Meistens ist es jedoch so
geregelt, dass eine Person der Eigentümer ist und alle anderen
von ihr zur Verfügung berechtigt werden.)
- Erbengemeinschaften,
- Spielgemeinschaften z.B. beim Lotto.
- Hausgemeinschaften, z.B. gemeinsames Eigentum am gesamten
Haus, in welchem sich eine Eigentumswohnung befindet.
- Ergebnisse von Arbeitsgemeinschaften, Projekten, gemeinsamen
Forschungen,
- Grundstücken und Wegen, an welchen gemeinsames Eigentum
bestehen muss, weil alle Eigentümer das Grundstück oder den Weg
nutzen (müssen).
In der Regel wird die Verfügung über das Eigentum erschwert oder
faktisch ausgeschlossen. Lediglich die Erbnachfolge der Eigentümer
bleibt zugelassen.