02. Einführung des Eigentums:
Aller Eigentum:
Freies Eigentum.
Als freies Eigentum möchte ich bezeichnen:
- "herrenlose Sachen", z.B. gefundene Sachen und Geld, deren
Verlierer nicht ermittelt werden kann.
Eigentümer wird oft, wer die gefundene Sache in Besitz nimmt. Mit
der Inbesitznahme:
- geht das freie Eigentum oft auf den Besitzer über.
- kann der Besitzer verpflichtet sein, das in Besitz Genommene
für den mutmaßlichen (unbekannten) Eigentümer wie ein Treuhänder
zu verwalten, z.B. bei Fundsachen.
- kann der Besitzer zur Herausgabe an den tatsächlichen
Eigentümer verpflichtet sein, wenn dieser sein Eigentum erkennt
und die Herausgabe fordert,
- kann der Besitzer haften, wenn er nicht mit der notwendigen
Sorgfalt mit dem Gefundenen umgeht.
"Herrenlos" sind insbesondere oft auch:
- (noch nicht) gedachte Ideen,
- (noch nicht) verwirklichte Ideen,
- ("frei" zugängliche) Informationen,
- "Anonymes",
- (noch nicht) Identifizierbares,
- Weggeworfenes,
- Verjährtes,
- Aufgelassenes,
- (endgültig) Verlassenes,
- (noch) Unentdecktes.