HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

02. Einführung des Eigentums:

Kapital als etwas Abgegrenztes. Aller Eigentum:

Eigentum.

Eigentum ist ein sachenrechtlicher Begriff.

Mit dem Eigentum verbunden sind in der Regel:

  1. Rechte und Pflichten,
  2. alleinige Nutzungsrechte,
  3. Ausschluss von Dritte,
  4. Freiheiten für den Umgang mit dem Eigenen,
  5. Verpflichtungen gegenüber Dritten, den Nichteigentümern,
  6. Rechte und Pflichten gegenüber Nachbarn, Angrenzern, Anrainern,
  7. Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft,
  8. Duldungspflichten,
  9. Lasten, Belastungen,
  10. Besitz.

Eigentum an Sachen ist immer an eine natürliche oder juristische Person gebunden.

Eigentum an Sachen kann geerbt, erworben, geteilt, vereinigt und übertragen werden.

Neben dem Eigentum an Sachen geht es auch um:

  1. geistiges Eigentum,
  2. Kulturgut, Traditionen,
  3. Wissen,
  4. Werten,
  5. Symbolen,
  6. Melodien,
  7. Formen,
  8. Ideen,
  9. Muster,
  10. Verfahren.

Es geht auch um das Eigentum, in welches man hineingeboren und hineingestellt wird. Es geht ferner um das Selbstgeschaffene und das Erworbene ("Gekaufte").

Das meiste Eigentum hat nur für den Eigentümer einen Wert. Er ist nicht zu beziffern.

Nur wenn Eigentum auch einen Marktwert hat, spielen Bewertungen des Eigentums eine Rolle. Ist der Marktwert des Eigentums höher als der Wert für den Eigentümer, ist der Eigentümer häufig an einer Veräußerung interessiert. Liegt der Marktwert unter dem Wert für den Eigentümer, bleibt der Eigentümer "auf seiner Sache sitzen".

Eigentum kann verloren werden. Es kann "in öffentlichem Interesse" beschlagnahmt, versteigert oder anderweitig verwertet werden.

Eigentum kann vom Eigentümer auch aufgelassen werden.