Als Rendite wird häufig nur die Höhe der übersteigenden Gegenleistungen von Dritten über die eigenen Leistungen oder Beiträge angesehen. Die Grenzen der Bemühungen, die eigenen Leistungen und Beiträge zu begrenzen oder gar zu verweigern und gleichzeitig die rentierlichen Gegenleistungen zu erhöhen, lassen mitunter unbemerkt die Grenzen zur Ausbeutung (von sich selbst oder anderen) überschreiten.
Häufig sind hohe Renditen, die durch Verweigerung der eigenen Beiträge und Aufwendungen erzielt werden (können), erreichbar durch:
Als "Aufwand" wird in der Regel nur bezeichnet, was mehr oder weniger direkt auf die Gegenleistungen der Dritten angerechnet werden kann. Die Eh-da-Kosten, also die Aufwendungen für Personen und Sachen, die auch ohne die kalkulierten Gegenleistungen entstehen (werden und würden), werden nicht kalkuliert oder nur so einbezogen, dass die Renditerechnung das gewünschte Ergebnis zeigt:
Wenn etwas gemacht werden und sich deshalb "rentieren" soll, werden die allgemeinen Fixkosten nicht angesetzt. Wenn etwas jedoch auf jeden Fall abgelehnt werden soll, darf es sich nicht "rentieren": Es werden also die momentanen und die künftigen Fixkosten sowie die Folgekosten so hoch wie möglich gerechnet, so lange, bis die "Ablehnung wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit" (Rendite)" vernünftig erscheint. Die entsprechenden Argumente werden gegebenenfalls durch Gutachten, empirische wissenschaftliche Untersuchungen, Vergleichsrechnungen, Branchenvergleiche oder durch organisierte Widerstände unterlegt.
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