51. Verteilung des Vermögens
Die Summe der Liquidität
Summe der Liquidität des Humankapitals
Es geht um die jederzeitige Fähigkeit, persönliche Leistungen von
Anderen zu erhalten gegen eigene persönliche Leistungen und die
dabei unterschiedlichen Wertigkeiten mit Geld ausgleichen zu können.
Der Ausgleich mit Geld ist häufig auch erforderlich, wenn die
fremden und die eigenen persönliche Leistungen zeitlich getrennt
anfallen.
Der Ausgleich "mit Geld" erfolgt häufig:
- mit Bargeld,
- mit Geschenken, Sachgeschenken,
- mit "Gutscheinen",
- mit "moralischen Verpflichtungen", ("Du hast noch was gut
bei mir!),
- mit Dank,
- mit Anerkennung,
- mit Abhängigkeiten,
- mit Schuldgefühlen,
- mit Versprechungen,
- mit Gefälligkeiten bei der nächsten Gelegenheit.
Die "humane" Liquidität zeigt sich als stetig schwankender
"Fehlbetrag" oder "Überschuss an:
- Anerkennung,
- Werkschätzung, Ansehen,
- Achtung, Selbstachtung, Beachtung,
- Würde,
- Forderungen, Ansprüche,
- Verpflichtungen,
- Abhängigkeiten,
- Selbstberechtigungen und Verweigerungen,
- Nähe und Distanz,
- Befriedigungen und Zufriedenheit.
Wird Geld benötigt, um von Anderen deren "humanen Leistungen"
einzukaufen, kann an die Stelle von Geld alles treten, was zwischen
Menschen möglich ist. Die "Währungen" des Humankapitals bestimmen
die Beteiligten selbst untereinander.
Die geldmäßige Vermarktung von Humankapital zu Liquiditätszwecken
erfolgt:
- auf dem Arbeitsmarkt,
- im Gesundheitswesen,
- im Sozialwesen,
- im Gemeinwesen,
- in der Erziehung und Bildung,
- im Sport,
- im Einsatz von Künstlern,
- im Handel mit Kultur,
- in den so genannten sozialen Medien,
- in der Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Aus dem Bedarf, der Bedürftigkeit einerseits und den Fähigkeiten
sowie der Bereitschaft zu geben und zu nehmen andererseits ergeben
sich typische Strukturen für den Austausch von "humaner" Liquidität.
Häufig zeigen sich:
- Dominanz, Herrschaft, Beherrschung,
- Unterwerfung, Unterordnung,
- Freier und Prostituierte,
- Wohltäter und Bedürftige,
- Retter und Opfer,
- Ausbeuter und Ausgebeutete,
- Täter und Opfer,
- Gleichgültigkeit, Wegsehen,
- Verantwortungslosigkeit, Beliebigkeit,
- Egoismus: "Jeder ist sich selbst der Nächste."
In der Gesellschaft und im Wirtschaftsleben werden durch die
Verfassungen, Grundgesetze, Gesetze, Verträge und Vereinbarungen
sowie die Gerichte generell festgelegt, welche Grenzen zu beachten
sind und wie die Ansprüche der Menschen aneinander geltend gemacht
und in persönlichen Leistungen ausgeglichen werden dürfen, sollen,
können, müssen.
Gelten die Gesetze oder freiwillige Grenzen nicht, gelten in der
Regel:
- Das Recht des Stärkeren.
- Das Erstlingsrecht. Das Recht des Erstgeborenen. ("Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst.")
- Die Gunst der Stunde und der Gelegenheit.
- Die Kunst der Verführung.
- Die Willkür.
- Die Vorurteile nach dem Selbstbild und Fremdbild.
- Das Recht zur freien Regelung und Vereinbarung.
- Das Kräftemessen.
- Die rohe Gewalt. Panik.
- Das Gesetzlose: "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter."