HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerteilung durch Liquidität

Fehlleitungen von Liquidität

Die erwirtschaftete Liquidität fließt nicht den Leistenden zu, sondern Dritten, oftmals den Falschen.

 

Verzicht oder Verweigerung von angemessenen Vergütungen des Humankapitals und von Liquidität für die Leistenden:

Liquidität ist oft eine Vorstufe von langfristigen Vermögenswerten. Es bestehen viele Gelegenheiten, das durch persönliche Leistungen entstehende oder erhaltene Vermögen nicht den Leistenden, sondern Dritten zukommen zu lassen. Der Vermögenszuwachs der Dritten kann auch in erspartem Aufwand bestehen. Häufig anzutreffen ist es bei:

  1. Praktikanten, Ungelernten,
  2. 1-Euro-Jobber, Leiharbeitern, Aushilfen, Mini-Jobbern, Gelegenheitsarbeitenden, ("Arbeiter-Strich"),
  3. ehrenamtliche Tätigkeiten,
  4. Rentnern,
  5. Flüchtlingen,
  6. Geschädigten,
  7. Gemeinnützigen (Einrichtungen, Tätigkeiten),
  8. Stiftungen,
  9. Einsatz in Klöstern, Kirchen, kulturellen oder sozialen Einrichtungen,
  10. Förderprojekten, Projekten von Nachwuchs, Erfindern, Entdeckern, Pionieren.

Die Vorgänge beruhen häufig auf gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen oder auf freiwilligen Verträgen und Vereinbarungen oder aufgrund der "Zuständigkeiten".

Erbrachte Leistungen und bereits geleistete Ausgaben werden nicht (mehr) erstattet:

Die bereits verdiente Liquidität wird nicht oder nicht mehr oder nur zu Bruchteilen an die Leistenden ausbezahlt. Häufig:

  1. durch Vermögensschäden wegen Mängeln: Der Preis wird nicht (mehr) bezahlt.
  2. durch Schäden und Beschädigungen.
  3. durch Nachahmungen von Erfindungen,
  4. durch Entlassungen,
  5. durch Konkurse und Vergleiche,
  6. durch "freiwillige" Beiträge zur "Solidargemeinschaft", bei Wegfall von Feiertagen,
  7. durch Änderungen in den Verträgen und Vereinbarungen,
  8. durch Bankrott,
  9. durch Änderungen der Rechtsverhältnisse,
  10. durch Ausnutzung der Abhängigkeiten, wie bei unberechtigten Mängelrügen, Verlangen nach Nachbesserungen, Preisnachlässen, Stundungen, Provisionen, Zusatzleistungen, Zugaben.

Erbrachte Leistungen werden nicht nach dem tatsächlichen Wert, sondern nach "Tarifen" bezahlt:

Meistens ist die Marktmacht des einzelnen Leistenden zu gering, um den Wert seiner Leistung darstellen und durchsetzen zu können. Die Vergütungen erfolgen häufig nach Tarifen. Es gibt sie für:

  1. Arbeit, "Verkauf der eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Zeit": Es wird nur die Zeit vergütet.
  2. Überstunden,
  3. Erfindungen,
  4. Verbesserungsvorschlägen,
  5. Hilfen,
  6. Betreuungen,
  7. Dienstleistungen,
  8. Erlaubnisse, Genehmigungen, Verbote,
  9. Rechte und Berechtigungen,
  10. soziale Leistungen aller Art.

Die aushandelnden Parteien sind in der Regel nicht die Leistenden, sondern Vertreter der Interessensgruppen, wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Behörden.

Die Liquidität aus der Nutzung von Vermögenswerten fließt "den Falschen" zu:

Häufig bei:

  1. Kopien,
  2. Raub, Fälschungen,
  3. Vertragsbruch,
  4. Nutzungen von Diensten ohne Entgelt für die Autoren und Dienstleistenden,
  5. Mahnungen, Betreibungen, Zwangseintreibungen,
  6. Zwangsversteigerungen,
  7. Konkurs, Vergleichen,
  8. Moratorien,
  9. Abfindungen,
  10. Zwangsarbeit.

Die fließende Liquidität entspricht nicht unbedingt dem Wert des bezahlten Vermögens oder der erbrachten Leistungen, häufig zu beobachten bei der Vermarktung von:

  1. einmaligen "Fehlleistungen",
  2. kalkulierten "Fehlleistungen", Mängeln,
  3. Spezialisten,
  4. Spezialitäten,
  5. Sonderheiten,
  6. geistigen oder körperlichen Sonderlichkeiten,
  7. Kunst,
  8. Ideen, Patenten,
  9. Informationen,
  10. Wissen, Erfahrungen.