70. Erfolgsbilanz
Aufwand: Vermögen (im engeren Sinne)
Das Vermögen verursacht keinen Aufwand an Vermögen, für das
Vermögen und durch das Vermögen. Der Erfolg des Vermögens besteht
einzig darin, dass es als "Vermögen" betrachtet und behandelt wird.
Das Vermögen ist "einfach da" oder es ist "einfach nicht vorhanden".
Es ist ihm, dem Vermögen, egal z.B.:
- ob es als "Vermögen" angesehen wird,
- auf welche Art und Weise es als "Vermögen" angesehen wird,
- wodurch es "Vermögen" wird, ist oder war,
- für wen es "Vermögen" ist, wird oder war,
- behufs welcher Zwecke es "Vermögen" wird, ist oder war,
- unter welchen Umständen es Vermögen es "Vermögen" wird, ist
oder war,
- für welche Dauer es "Vermögen" wird, ist, bleibt oder war
- wer es "besitzt",
- wem es "gehört",
- wer es "nutzt".
Der Aufwand für das Vermögen entsteht und besteht immer als
Aufwand (des "Humankapitals"), um das "Vermögen" z.B.:
- zu erkennen,
- zu bezeichnen,
- zu bestimmen,
- zu verwenden,
- zu organisieren,
- zu nutzen,
- zu behandeln,
- zu gestalten,
- zu bewerten,
- zu verwerten.
Ein Aufwand für das Vermögen wird betrieben für z.B.:
- das Katasteramt und vergleichbaren Funktionen für die
Nachweisungen,
- Nachweise des Eigentums,
- Nachweise des Besitzes,
- Rechtmäßigkeit von Eigentum und des Besitzes,
- Rechtmäßigkeit der Nutzung,
- Rechtmäßigkeit der Berechtigungen,
- Rechtmäßigkeit der Verfügungen,
- Rechtmäßigkeit der Eingriffe,
- Rechtmäßigkeit der Unterlassungen,
- Rechtmäßigkeit der Verwendungen,
Ein Aufwand entsteht durch Begründung, Erhaltung, Durchsetzung
und Sicherung von Verpflichtungen zur Tragung der Lasten des
Vermögens für und durch z.B.:
- die Bewirtschaftung,
- den Schutz des Vermögens,
- den Schutz vor Unbeteiligten,
- den Schutz vor Unberechtigten,
- den Schutz vor Unbefugten,
- den Schutz vor Ungeeigneten,
- den Schutz vor Risiken,
- den Schutz des Bestandes,
- den Schutz der Ordnungen,
- den Schutz des Umfeldes.
Ein Aufwand entsteht durch Begründung, Erhaltung, Durchsetzung
und Sicherung Haftungen für und durch z.B.:
- das Vermögen,
- den Besitz,
- das Eigentum,
- die Nutzung,
- den Zugang,
- den Gefahren und Gefährdungen aus dem Vermögen,
- den Risiken des Vermögens und durch das Vermögen,
- dem Bestand,
- dem Zustand,
- den Verhältnissen.
Es entsteht Aufwand für das Einstehen für Risiken, Gefahren und
Gefährdungen aus dem Vermögen, mit dem Vermögen und durch das
Vermögen oder Teilen davon für sich selbst, Dritte, Eigentümer und
Besitzer als und durch z.B.:
- Haftung mit dem Vermögen für eigene oder fremde
Verbindlichkeiten.
- Haftung und Verpflichtung zu öffentlichen Abgaben, Versorgungen,
Entsorgungen, Wegen, öffentliche Ordnung, Duldungen.
- Haftung und Verpflichtung zur Duldung von Emissionen und
Immissionen,
- Haftung und Verpflichtungen zur Schonung, Brache, Nichtnutzung,
- Haftung und Verpflichtung für die Einhaltung von öffentlichen
Regeln, Gesetzen, Vorschriften, öffentlichen Ordnungen.
- Haftung, Verpflichtung und Aufwand für Bewirtschaftung,
Instandhaltung, Pflege und Wartung,
- Haftung, Verpflichtung und Aufwand für die Vermögensverwaltung,
- Haftung, Verpflichtung und Aufwand für die Auflassung, Vererbung,
Übergabe,
- Haftung, Verpflichtung und Aufwand für die Instandhaltung,
- Haftung, Verpflichtung und Aufwand für die Zugänglichkeit.
Ein Aufwand ist erforderlich, nützlich und zu erbringen für den Schutz
des Vermögens gegen z.B.:
- Diebstahl,
- Missbrauch,
- Vandalismus,
- Naturgewalten,
- Bedrohungen,
- Zusammenbruch,
- Zerfall,
- Zweckentfremdung,
- Wertverfall,
- Vergeudung,
- Verderb,
- Verlust,
- Schäden, Beschädigungen,
- Störungen,
- Überlastungen,
- Unfälle.
Ein Aufwand für das Vermögen und durch das Vermögen entsteht für z.B.:
- die Duldung,
- die Zyklen, Jahreszyklen, Fruchtfolgen,
- die Belastungen,
- die Auslastungen,
- die Pflege,
- die Wartung,
- die Reparaturen,
- die Instandhaltung,
- die Modernisierungen,
- die Verwaltungen.
Der Aufwand und der Erfolg des Aufwandes richtet z.B.:
- Moden,
- Stile,
- Kunst,
- Handwerk,
- Techniken,
- Methoden,
- Verfahren,
- Prozesse,
- Zusammenwirken,
- Passungen.
Das Vermögen unterstützt die Kreditfähigkeit und die
Kreditwürdigkeit durch das Vermögen. Entscheidend ist der Erfolg des
Aufwandes für die z.B.
- Erhaltung,
- Bestandssicherung,
- Stabilität,
- Zurechnung,
- herrenlose Sachen,
- Aneignungen,
- Enteignungen,
- Verfügungen,
- Beschränkungen,
- Begrenzungen.