68. Zeitenbilanz
Ertrag: Vermögen (im engeren Sinne)
Der Zeitenertrag des Vermögens ist nur für jene wahrnehmbar, die
ausdrücklich darauf achten und dem Vermögen zuschreiben. Der
Zeitenertrag fällt in der Regel kontinuierlich und stetig an. Er
wird "konsumiert" und als "normal", "selbstverständlich", "logisch"
und unausweichlich eingeschätzt und behandelt.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit
(Zeitaufwand) an für z.B.:
- die Beschaffung des Vermögens,
- die Verwaltung des Vermögens,
- die Erhaltung des Vermögens,
- die Nutzung des Vermögens,
- die Nutzbarkeit des Vermögens,
- die Zuordnung des Vermögens,
- die Verteidigung des Vermögens,
- die Verbindung des Vermögens,
- die Verwendbarkeit des Vermögens,
- die Verfügbarkeit des Vermögens.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- den Nachweis des Vermögens,
- das Eigentum,
- den Besitz,
- die Sicherheit,
- die Substanzerhaltung,
- die Zuschreibung,
- die Berechtigungen,
- die Selbsterhaltung,
- die Vererbung,
- die Zweckbestimmung.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- die Pflege und Wartung,
- die Unterhaltung,
- die Bewirtschaftung,
- die Reparaturen,
- die Modernisierung,
- die Aktualisierung,
- die Anpassung,
- die Gestaltung,
- die Verwendung,
- die Nutznießungen.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- die Bewachung,
- die Ordnung,
- die Ruhe,
- die Hygiene,
- die Haftungen,
- die Begrenzungen,
- die Erreichbarkeit,
- die Zugänglichkeit,
- die Offenheit,
- die Gliederungen.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- die Nachfolge,
- die Befriedung,
- die Kontrollen,
- die Übersicht,
- die Überwachung,
- die Steuerung,
- die Regelung,
- die Architekturen,
- die Form,
- die Inhalte.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- die Risikovorsorge,
- die Risikoabwehr,
- die Schadensabwehr,
- die Haftungsbegrenzung,
- die Erfüllung der Verpflichtungen,
- den Schutz,
- den Bestandsschutz,
- den Vertrauensschutz,
- die Legitimation,
- die Vorrechte und Berechtigungen.
Der Zeitenertrag des Vermögens, aus dem Vermögen oder durch das
Vermögen kann sich zeigen als z.B.
- Langeweile,
- Freizeit,
- Freiraum,
- Luxus,
- Muse,
- Begünstigungen,
- Vorteile,
- Vorrechte,
- Überfluss,
- Sorglosigkeit.
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- Status,
- Bedeutung,
- Ansehen,
- Hierarchie,
- Wohlstand,
- Verfügungsgewalt,
- Macht,
- Sicherheit,
- Geborgenheit,
- "Heimat".
Der Zeitenertrag des Vermögens fällt als "Ersparnis" an Zeit oder
Wegfall eines Zeitaufwandes für z.B.:
- Tausch,
- Austausch,
- Handel,
- Prozesse,
- Prozessketten,
- Alltag,
- Versorgung,
- Entsorgung,
- Übergabe,
- Auflassung.