HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

68. Zeitenbilanz

VollbildErtrag: Kapital

Kapital hat keine Zeit, weshalb auch keine Zeit als Ertrag des Kapitals, für das Kapital oder durch das Kapital anfällt, bisher angefallen ist oder künftig möglich wird. Zeit ist etwas, was erst durch Hilfsrechnungen in einen "Kapitalwert" umgerechnet wird. Berechnet werden jedoch immer nur Gegenwerte. Beliebt sind solche Gegenwerte, die nach bestimmten Kriterien "berechnet" werden. Die Kriterien können zufällig, beliebig, "vorgeschrieben", "wissenschaftlich", individuell oder allgemein üblich sein. 

zeitenbilanz 

Ein Zeitenertrag des Kapitals oder durch das Kapital oder für das Kapital fällt tatsächlich nicht an, denn die Dimension "Zeit" ist beim Kapital nicht feststellbar. Zeitenertrag (des Kapitals) sind jedoch beliebte, übliche und auch bewährte "Ergebnisse" von "Rationalisierungen" von z.B.:

  1. Analysen,
  2. Diagnosen,
  3. Kalkulationen,
  4. Vergleichen,
  5. Wirtschaftlichkeitsrechnungen,
  6. Gutachten,
  7. Bewertungen,
  8. Vergleichen,
  9. Vergleichsrechnungen,
  10. Spekulationen.

Ein Zeitenertrag des Kapitals wird oft auch vermutet, wenn sich "verbessern" z.B.:

  1. Wahrscheinlichkeiten,
  2. Nutzen,
  3. Renditen,
  4. Wirtschaftlichkeit,
  5. Nutzungsdauer,
  6. Amortisierungszeit,
  7. Rentabilität,
  8. Bonität (Kreditfähigkeit),
  9. Wohlstand,
  10. Verhältnisse der Macht und des Einflusses.

Ein Zeitenertrag des Kapital wird (sich) versprochen durch die Früherkennung, die Veränderungen und die Dauer von z.B.:

  1. Krisen,
  2. Risiken,
  3. Chancen,
  4. Kapitalbedarf,
  5. Finanzierungsbedarf,
  6. Liquiditätsbedarf,
  7. Kapazitätsbedarf,
  8. Ressourcenbedarf,
  9. Kontinuität,
  10. Zyklen.

Ein Zeitenertrag des Kapitals wird angenommen durch Klärungen, Feststellungen und Unterlegungen von z.B.:

  1. Bedarfen,
  2. Trends,
  3. Engpässen,
  4. Überschüssen,
  5. Fehlendem,
  6. Konkurrenzen,
  7. Lücken,
  8. Nachhaltigkeit,
  9. Verfügbarkeit,
  10. Prioritäten.

Ein Zeitenertrag des Kapitals scheint sich zu ergeben aus der Sicherheit, Kontinuität, Verlässlichkeit und Gültigkeit von Verträgen und Vereinbarungen, aus welchen sich ergeben z.B.:

  1. Kapitalerträge,
  2. Ansprüche,
  3. Forderungen,
  4. Lasten,
  5. Belastungen,
  6. Kosten,
  7. Erlaubnisse,
  8. Verbote,
  9. Sicherheiten,
  10. Verbindlichkeit.

Ein Zeitenertrag des Kapitals ergibt sich aus klaren Rahmenbedingungen und der Einhaltung von Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen für z.B.:

  1. Gläubigerschutz,
  2. Schuldnerschutz,
  3. Vertrauensschutz,
  4. Rechtsschutz,
  5. Rechtssicherheit,
  6. Beteiligungen,
  7. Verteilungen,
  8. Rechte,
  9. Berechtigungen,
  10. Besitzstand.

Was immer auch als "Zeitenertrag" angesehen und behandelt wird: Es bleibt immer offen:

  1. Wo der Zeitenertrag (des Kapitals) anfällt,
  2. Wann der Zeitenertrag (des Kapitals) anfällt,
  3. Wie der Zeitenertrag (des Kapitals) anfällt,
  4. Wem (bei wem) der Zeitenertrag (des Kapitals) anfällt,
  5. Wer den Zeitenertrag (des Kapitals) "verwendet",
  6. Wessen Zeit sich als Zeitenertrag (des Kapitals) ändert,
  7. Wie der Zeitenertrag (des Kapitals) tatsächlich belegt wird,
  8. Wo und sie sich der Zeitenertrag (des Kapitals) sammelt ("anhäuft"),
  9. Wer am Zeitenertrag (des Kapitals) beteiligt wird (ist),
  10. Wem der Zeitenertrag (des Kapitals) zufällt.