Die Grenzen zum anteiligen und aufgelassenen Eigentum umfassen und berühren:
Die Grenze wird durch den Punkt gebildet, an welchem sich etwas von einem bestehenden Eigentum abspaltet und dieses unwiderruflich und unwiederbringlich verlässt. Für eine gewisse Zeit können noch Vorbehalts- und Nutzungsrechte des ursprünglichen Eigentümers geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist ein Eigentum jedoch nie entstanden bzw. möglich gewesen: Das Eigentum von Niemandes strömt gleichsam durch das bestehende Eigentum hindurch (wie die Luft durch die Lungen).
Leben, Tod.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft im weitesten Sinne.
Ernährung, Verdauung (Verarbeitung), Defäkalisierung.
Wertschätzung.
Fortdauer der Verantwortung.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.