Die Grenzen zum gemeinen Eigentum umfassen und berühren:
Die Grenze kann geschützt werden durch Vereinbarungen zwischen allen Anrainern, das unberührte Gebiet nicht und niemals zu betreten, zu erobern, zu nutzen oder zu erschließen. Insbesondere wird ausgeschlossen, Anspruch auf das Eigentum zu erheben.
Ferner kann die Grenze entstehen, wenn das Eigentum hinfällig wird.
Verträge und Vereinbarungen.
Aufteilungen.
Eroberungen.
Raub.
Mythen, Märchen, mündliche Überlieferungen, Geheimwissenschaften, Esoterik.
Versuch und Irrtum.
Auseinandersetzung, Streit, Kampf und Krieg um die potenziellen Vorrechte oder Erstnutzungsmöglichkeiten.
Haftung für Verlust, Beschädigung, Untergang, unterlassene Pflege und Wartung der Grenze.
Auseinandersetzung mit Dummheit, Tölpelei, Vandalismus.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.