Die Grenzen zum Nicht-Eigentum umfassen und berühren:
Als Grenzwächter kommt nur der individuelle und der gemeinsame Verzicht in Frage, etwas zu erkunden oder anzueignen, was bestimmt außerhalb der bisherigen eigenen Grenzen lag. Der Verzicht müsste die Vereinbarung enthalten, für das Neue bzw. Entdeckte bzw. Geschaffene selbst keinerlei Eigentum zu beanspruchen. (Hört sich sehr weltfremd an und ist es wahrscheinlich auch).
Traditionen, Rechthaberei und Besserwisserei erweisen sich als wirksamer Schutz vor neuen Erkenntnissen und neuen Erfahrungen und schützen so auch das Potenzielle (=Eigentum von Niemandem).
Das Eigentum von Niemandem hat keinen Wächter, der seine Grenze schützen oder bewahren könnte. Vielleicht sind es die Naturgesetze bzw. die Art und Weise, wie sie interpretiert und für gültig gehalten werden.
"Juristische Sekunde".
Idee, Erkenntnis, Gedankenblitz.
Zugriff, Vereinnahmung.
Schöpferisches Tun.
Experiment.
Risikobereitschaft.
Wut, Zerstörungswut.
Streit um das Erstlingsrecht.
Denkblockaden, Wahrnehmungsblockaden.
Tabuthemen.
Angst.
Kriminelles Verhalten.
Gesetzüberschreitungen.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.