Die Grenzen des Eigentums von Allen umfassen und berühren:
5. Grenzen des Eigentums Aller,
24. Grenzen zum Betrachtungsrahmen,
25. Grenzen zu meinem Eigentum,
26. Grenzen zum anteiligem Eigentum,
27. Grenzen zum verteilten und gemeinsamen Eigentum,
28. Grenzen zum begrenzten Eigentum,
29. Grenzen zum freien Eigentum.
Die Grenzen bilden einerseits die Selbstbegrenzungen bzw. die Ausschlüsse von anderen Eigentumsmöglichkeiten. Andererseits werden die Grenzen gebildet durch die Pflichten und Verpflichtungen der anderen Eigentümer für das Eigentum aller.
Das Eigentum aller ist etwas andere als das gemeine Eigentum, das noch einem bestimmten Eigentümer (z.B. Kommune) zugerechnet werden kann. Es unterscheidet sich ferner vom Eigentum von Niemandem durch die faktischen Gegebenheiten: Es ist vorhanden und steht (allen) zur Verfügung. Die Brücken zum Eigentum aller sind z.B.
Erbschaft.
Steuer, z.B. bei Stiftungen.
Anpassungen der Eigentumsverhältnisse.
Folgen der Naturgewalten.
03 Beschreibungen von Grenzen, Grenzwächtern und Brücken.