HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

51. Verteilung des Vermögens

VollbildVerschiebungen von Vermögen

Umlenkungen von Renditen von den Vermögenden.

Es geht um die Art und Weise, wie Dritte an den Renditen des Vermögens sich beteiligen, beteiligt werden oder sich bereichern.

 

Es geht um die Formen von "leicht verdientem Geld", das mit wenig eigenen Aufwand hohe Erträge sichern oder zumindest versprechen. Umgangssprachlich handelt es sich um:

  1. Trittbrettfahrer,
  2. Wegelagerer, Grenzwächter,
  3. Händler, Zwischenhändler, Galeristen,
  4. Verwalter der liquiden Mittel, Treuhänder,
  5. Engpassbesetzende oder Engpassbesitzende,
  6. Günstlinge, Unverschämte,
  7. Spekulanten,
  8. Gaukler, Täuscher, Manipulierende,
  9. Störenfriede, Schreihälse,
  10. Steuereinnehmende, Zöllner.

In der Regel wird die Rendite ganz oder teilweise abgezweigt oder umgelenkt, sobald die Rendite als Liquidität (Geld) anfällt. Die offene oder stille Beteiligungen an den Renditen kann vereinbart oder gesetzlich geregelt sein. Mitunter geschieht es jedoch einfach durch Gelegenheiten, über die fließende Liquidität eine Verfügungsmacht zu erhalten und den Weiterfluss oder Durchfluss von einem mehr oder weniger willkürlichen Obolus abhängig zu machen.

"Der Knabe saß an der Quelle. Er wäre ein Rindvieh gewesen, wenn er nicht gesoffen hätte." Zu beobachten ist dies oftmals:

  1. bei Banken, Kreditinstituten bezüglich Gebühren und Zinsen,
  2. bei Vermittlern, Maklern bezüglich Provisionen,
  3. bei Gutachtern bezüglich Honoraren,
  4. bei Zertifizierenden bezüglich Lizenzgebühren,
  5. bei Genehmigenden bezüglich Verwaltungskosten,
  6. beim Transportierenden bezüglich Transportkosten, Durchleitungskosten, Nutzungsgebühren, Zölle, Maut,
  7. bei Lagern und Zwischenlagern bezüglich Lagerkosten, Speicherkosten, Sicherheitskosten,
  8. bei Verwaltern bezüglich Erfolgsbeteiligungen, Prämien,
  9. bei Schützenden, Bewachenden bezüglich Vorrechten, Ausstattungen, Schutzgeldern,
  10. bei Einteilenden, Verteilenden und Zuteilenden bezüglich den Vorrechten, Eigenbeteiligungen, Eigenanteile.

Die einbehaltene Liquidität ("Entgelte") können Tarifen entsprechen, entsprechen jedoch vielfach nicht dem Aufwand, den Beiträgen und dem Wert der Leistungen, die tatsächlich erbracht werden.

Die Vermögensverschiebungen sind daran erkennbar, dass das Gesamtvermögen durch die Beteiligungen oder Mitwirkungen der Abzweigenden bestenfalls gleich hoch blieb, wenn auch aufgeteilt.