HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.

Kapital als etwas Abgegrenztes.Eigentumswechsel bei Gemeinem Eigentum.

Die Eigentümer wechseln gleich aus welchem Grunde.

Wege zum Wechsel des Eigentums von gemeinem Eigentum, z.B.:

  1. durch Gründung einer neuen Gemeinschaft und Einbringung des Eigentums in diese Gemeinschaft.
  2. durch Auflösung der Gemeinschaft.

Nachfolge bei gemeinem Eigentum z.B.:

  1. durch Rechtsnachfolge, z.B. durch Fusionen, Aufteilungen der Gemeinschaft, Auflösungen.
  2. durch Verträge und Vereinbarungen.

Wege zur Bereicherung von gemeinen Eigentum, z.B.:

  1. durch höhere Gewalt z.B. durch Ausstattung mit Sonderrechten, die über das übliche Eigentümerrecht hinausgehen.
  2. durch Verbund des gemeinen mit individuellem Eigentum, z.B. Anrainern.
  3. durch Ausschluss der individuellen Nutzung.
  4. durch Ausschluss der Dominanz von Einzelinteressen.

Wege zur Verarmung von gemeinem Eigentum, z.B.:

  1. durch höhere Gewalt z.B. durch die Verpflichtung des Eigentums zu Duldungen und Unterlassungen bzw. Nutzungsbegrenzungen.
  2. durch Vergrößerung der sozialen Gemeinschaft, die Ansprüche an das Eigentum stellen kann.
  3. durch Veränderungen der Nutzungen des gemeinen Eigentums.
  4. durch Folgen der Nutzungen wie z.B. Notwendigkeit von Sanierungen.

Wege zur Sozialisierung (Enteignung von gemeinem Eigentum), z.B.:

  1. durch Geldgier, zweifelhafte Kapitalmarktgeschäfte, Übertragung des Eigentums auf Eigentümer mit reinen Renditeinteressen.
  2. durch Einbringung oder Veräußerung in eine "höhere" Organisation.
  3. durch Ausbeutung.
  4. durch Unterlassungen von allfälligen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen.
  5. durch Wegfall der Nutzungen.

Wege zur Sozialisierung (Entlastungen von gemeinem Eigentum), z.B.:

  1. durch Rechte an anderem Eigentum, z.B. Nutzungsrechte, die ausschließlich dem gemeinen Eigentum vorbehalten werden.
  2. durch Übertragung von Verpflichtungen des gemeinen Eigentums auf mich.