HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.

Kapital als etwas Abgegrenztes.Eigentumswechsel bei begrenztem Eigentum.

Neben den anderen Arten und Weisen des Eigentumswechsels werden hier insbesondere die Begrenzungen des Eigentums und deren Wechsel betrachtet. In der Regel müssen die Begrenzungen bereits akzeptiert werden, wenn das Eigentum erworben wird.

Wege zum Wechsel von begrenztem Eigentum, z.B.:

  1. Die Begrenzungen werden für die Nutznießer bzw. Begünstigten der Begrenzungen hinfällig oder wichtiger.
  2. Die Art und Weise der Begrenzungen werden geändert.
  3. Die Begrenzungen erweisen sich als Sonderrechte des Eigentums.

Nachfolge bei begrenztem Eigentum z.B.:

  1. durch Wechsel des Begünstigten der Begrenzungen.
  2. durch Aufteilung (Stückelung) des Eigentums in begrenztes und unbegrenztes.
  3. durch Zusammenfall von begrenztem Eigentümer und Begünstigtem: Die Begrenzung wird hinfällig.

Wege zur Bereicherung von begrenztem Eigentum, z.B.:

  1. durch Verbindungen der Begrenzungen mit Sonderrechten.
  2. durch die Art und Weise der Begrenzungen der Verpflichtungen aus dem Eigentum.
  3. durch Schaffung von Bedingungen, die die Begrenzungen hinfällig machen.
  4. durch Mitspracherechte, Mitbestimmungsrechte bei Entscheidungen über das Eigentum.

Wege zur Verarmung von begrenztem Eigentum, z.B.:

  1. durch Veränderungen des Rahmens und der Bedingungen, unter welchen die Begrenzungen eingehalten werden können.
  2. durch Blockaden der Entwicklung des Eigentums und dessen Nutzungsmöglichkeiten.

Wege zur Sozialisierung (Enteignung von begrenztem Eigentum), z.B.:

  1. durch Ausschluss vom Eigentum bei Nichteinhaltung der Begrenzungen, gegebenenfalls mit Schadensersatz.
  2. durch Wegfall des Nutzens aus der Begrenzung.

Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des begrenzten Eigentums), z.B.:

  1. durch Hinterlassenschaften auf dem Eigentum, die aus den Begrenzungen resultieren, jedoch das Gesamteigentum belasten.
  2. durch Vereinbarungen und Regelungen zur gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum.
  3. durch Vorrechte gegenüber anderen (Mit-)Eigentümern oder Dritten.