05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei begrenztem Eigentum.
Neben den anderen Arten und Weisen des Eigentumswechsels werden
hier insbesondere die Begrenzungen des Eigentums und deren Wechsel
betrachtet. In der Regel müssen die Begrenzungen bereits akzeptiert
werden, wenn das Eigentum erworben wird.
Wege zum Wechsel von begrenztem Eigentum, z.B.:
- Die Begrenzungen werden für die Nutznießer bzw. Begünstigten
der Begrenzungen hinfällig oder wichtiger.
- Die Art und Weise der Begrenzungen werden geändert.
- Die Begrenzungen erweisen sich als Sonderrechte des
Eigentums.
Nachfolge bei begrenztem Eigentum z.B.:
- durch Wechsel des Begünstigten der Begrenzungen.
- durch Aufteilung (Stückelung) des Eigentums in begrenztes
und unbegrenztes.
- durch Zusammenfall von begrenztem Eigentümer und
Begünstigtem: Die Begrenzung wird hinfällig.
Wege zur Bereicherung von begrenztem Eigentum, z.B.:
- durch Verbindungen der Begrenzungen mit Sonderrechten.
- durch die Art und Weise der Begrenzungen der Verpflichtungen
aus dem Eigentum.
- durch Schaffung von Bedingungen, die die Begrenzungen
hinfällig machen.
- durch Mitspracherechte, Mitbestimmungsrechte bei
Entscheidungen über das Eigentum.
Wege zur Verarmung von begrenztem Eigentum, z.B.:
- durch Veränderungen des Rahmens und der Bedingungen, unter
welchen die Begrenzungen eingehalten werden können.
- durch Blockaden der Entwicklung des Eigentums und dessen
Nutzungsmöglichkeiten.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von begrenztem Eigentum), z.B.:
- durch Ausschluss vom Eigentum bei Nichteinhaltung der
Begrenzungen, gegebenenfalls mit Schadensersatz.
- durch Wegfall des Nutzens aus der Begrenzung.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des begrenzten Eigentums), z.B.:
- durch Hinterlassenschaften auf dem Eigentum, die aus den
Begrenzungen resultieren, jedoch das Gesamteigentum belasten.
- durch Vereinbarungen und Regelungen zur gemeinsamen
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum.
- durch Vorrechte gegenüber anderen (Mit-)Eigentümern oder
Dritten.