HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.

Kapital als etwas Abgegrenztes.Eigentumswechsel bei aufgelassenem Eigentum.

Aufgelassenes Eigentum ist potenziell für einen Eigentumswechsel vorbereitet. In der Regel geht es um eine geordnete Nachfolge für den früheren Eigentümer.

Wege zum Wechsel von aufgelassenem Eigentum, z.B.:

  1. Der treuhänderische Eigentümer nutzt seine Verfügungsgewalt über das Eigentum anders als vorgesehen aus.
  2. Die Bedingungen der Auflassung fallen weg.
  3. Die Auflassung wird rückgängig gemacht.
  4. Der frühere Eigentümer nutzt das Eigentum trotzt Auflassung weiter bzw. übt es aus, wie wenn er Eigentümer geblieben wäre.

Nachfolge bei aufgelassenem Eigentum z.B.:

  1. durch Annahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.
  2. durch Inbesitznahme / Verschaffung des Besitzes durch den neuen Eigentümer.

Wege zur Bereicherung von aufgelassenem Eigentum, z.B.:

  1. durch Einbringungen und Verbindungen von Sachen und Rechten mit dem bereits aufgelassenen Eigentum. Gegebenenfalls kann hierdurch eine ungerechtfertigte Bereicherung (von wem auch immer) entstehen.
  2. durch Pflege des aufgelassenen Eigentums bis zur Annahme und Ausübung des Eigentums durch den Nachfolger.

Wege zur Verarmung von aufgelassenem Eigentum, z.B.:

  1. durch Entnahmen, Vandalismus, Entfernen von wesentlichen Bestandteilen des bereits aufgelassenen Eigentums z.B. auch durch Diebstahl, Raub, Betrug.
  2. durch Nichtannahme des Eigentums durch den neuen Eigentümer.

Wege zur Sozialisierung (Enteignung von aufgelassenem Eigentum), z.B.:

  1. durch Ausübung von Vorrechten der "höheren Gewalt".
  2. durch Ausübung von Vorkaufsrechten.
  3. durch Ausübung von Wiederkaufsrechten.

Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des aufgelassenen Eigentums), z.B.:

  1. durch Verzicht auf bisherige Lasten und Belastungen des früheren Eigentümers gegenüber den neuen Eigentümer.
  2. durch neue Bezugsrahmen bzw. Bedingungen und Begrenzungen des aufgelassenen Eigentums.