72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.
Unschuld.
Die Unschuld ist immer erst im Nachhinein zu erkennen.
Absichtlich "unschuldig" sein, geht nicht. Während eines Geschehens gibt es keine "Unschuld", weil alles, was geschieht,
mit einer eigenen Beteiligung geschieht, von sich selbst
beeinflusst, mitgestaltet, mitgetragen und erlebt wird.
Unschuld ist immer nur aus dem jeweiligen Kontext zu verstehen.
Unschuld wird häufig angesehen als z.B.:
- unverantwortlich sein (juristisch, tatsächlich),
- nichts dafür können,
- nichts dazu beigetragen zu haben,
- nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und sich verhalten zu
haben,
- nicht beteiligt gewesen zu sein,
- nicht betroffen gewesen zu sein,
- nur "das Beste" gewollt zu haben,
- nur mit den besten Absichten gehandelt und sich verhalten zu
haben,
- das Möglichste getan zu haben,
- das Schädliche unterlassen oder verhindert zu haben.
Unschuld kann bestehen, ist jedoch nicht zu beweisen, insbesondere wenn sie
entsteht durch z.B.:
- bezichtigt werden,
- Schuldvorwürfe, Schuldvermutungen laufen ins Leere, sind haltlos,
unbegründet,
- unfähig sein zu helfen, sich selbst zu helfen,
- Vorverurteilungen,
- fehlendes Alibi,
- unfähig sein, sich zu befreien,
- unfähig sein, sich in Sicherheit zu bringen,
- unfähig sein, sich zu schützen,
- sich unfähig gemacht haben,
- "zu spät" oder "zu früh" gekommen zu sein.
Unschuld ist nicht anzunehmen bei Versäumnissen, die sich zeigen z.B.:
- Irrtum,
- Missgeschick,
- Missgriff,
- Unachtsamkeit,
- Unkenntnis, Unerfahrenheit, nicht wissen, wie es geht
- fehlende Erfahrung,
- Verwechslung,
- Naivität,
- nicht begriffen haben, worum es (tatsächlich) geht,
- fehlende Alternativen.
Unschuld fällt auf durch z.B.:
- aus dem Gleichgewicht gefallen,
- äußere Einwirkungen, Schubs, Stoß,
- unmündig sein,
- handlungsunfähig sein,
- entscheidungsunfähig sein,
- Willenlosigkeit,
- nicht im Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte sein,
- Abweichungen von ansonsten gewohnten Verhalten,
- einspringen und helfen an Ort und Stelle,
- Hilfe holen, wo sich die eigene Überforderung zeigt.
Bei Unschuld werden oft Legitimationen angenommen wie z.B.:
- Glauben,
- tiefste Überzeugung,
- Gutgläubigkeit,
- Handeln und Verhalten nach Verkehrssitte, Tradition, Usancen,
allgemeinen gesellschaftlichen Normen, Regeln und Spielregeln,
- die Gefahr, die Risiken für Leib und Leben nicht erkannt haben,
- Selbstverteidigung,
- "Retter in der Not",
- Fürsorge (für sich oder andere),
- Schadensabwendung,
- Status, Beruf, Stand.
Unschuldige erkennen nicht oder zu spät z.B.:
- getäuscht geworden sein,
- in die Falle gegangen sein,
- falsche Beschuldigungen,
- Unterstellungen, Zuschreibungen,
- "Bauernopfer" sein,
- in die Falle getappt sein,
- unbeteiligt sein,
- Sackgassen,
- Irrwege,
- Verführungen.
Unschuldige berufen sich oft auf z.B.:
- im Ausnahmezustand gewesen zu sein,
- Angst,
- Panik,
- betäubt sein,
- Überraschung,
- drohende Misshandlung,
- unter Zwang stehen,
- Blendung,
- Verführung,
- Zwang, Krankheit.
Keine Unschuld ist meistens anzunehmen bei z.B.:
- Einfältigkeit,
- nicht bemerkt haben (wollen), dass nur "das blaue vom Himmel versprochen"
wird,
- Leichtgläubigkeit,
- Ahnungslosigkeit,
- kein schlechtes Gewissen haben,
- etwas falsch eingeschätzt haben,
- Bereicherung,
- Gier,
- Übermut,
- Leichtsinn.
Unschuld wird vorgetäuscht durch Begründungen oder Behauptungen
wie z.B.:
- verführt worden sein,
- betrogen worden sein,
- getäuscht worden sein,
- "nur das Beste tun (erreichen) wollen",
- "nur das Schlimmste verhindern wollen",
- selbstlos zu handeln oder sich verhalten zu haben,
- mehr verloren als gewonnen zu haben,
- es nicht besser gewusst zu haben,
- abgelenkt gewesen zu sein,
- verhindert gewesen zu sein.
Eine Unschuld liegt nicht vor bei allen Formen der
"Besserwisserei". Anzeichen sind z.B.:
- Mahnungen und Warnungen ausschlagen,
- Hilfen und Unterstützungen von Erfahrenden ablehnen,
- keine Verantwortung übernehmen (wollen),
- keine Hilfen rufen,
- keine Hilfen zulassen,
- Schadenfreude,
- Vorwürfe machen,
- andere beschuldigen statt anderen helfen,
- Großkotzigkeit,
- Berufung auf Autoritäten.
"Unschuld" wird oftmals vorgeschoben, wenn es geht um z.B.:
- Vergeltung,
- Heimzahlung,
- Sadismus, Spaß und Freude an eigenen Leiden und an Leiden anderer,
- Gewissenlosigkeit,
- Vorsatz,
- Absicht,
- Überheblichkeit,
- Kraftmeiereien,
- Imponiergehabe,
- Strategien.
Unschuld wird zugestanden und eingestanden bei z.B.:
- Orientierungslosigkeit,
- Schwäche,
- Schwindel, Schwindelanfall,
- Blackout,
- Auszeit,
- Verirrung,
- Überforderung,
- Engpässen,
- das kleinere Übel dem größeren vorziehen,
- Arglosigkeit.
Unschuld ist in der Regel ausgeschlossen durch z.B.:
- eigene Mitwirkungen,
- eigene Entscheidungen,
- eigene Vorurteilen,
- Rache,
- sich entziehen,
- sich verweigern,
- Schmiere stehen,
- Beihilfe,
- sich heraushalten,
- zulassen, wegsehen.
"Unschuld" wird als Machtmittel eingesetzt bei z.B.:
- billigend in Kauf nehmen,
- "Augen zu und durch",
- Machtdemonstrationen,
- sich das Recht nehmen,
- sich berechtigt sehen,
- sich als immun betrachten,
- keinem Gesetz gegenüber verantwortlich sein,
- Mutwille,
- Leichtsinn,
- Dummheit.