72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.
Schaden.
Das Unvermögen kann den bereits entstandenen, aktuellen und
drohenden Schaden z.B.:
- nicht erkennen,
- nicht verhindern,
- nicht begrenzen,
- nicht beenden,
- nicht beseitigen,
- nicht beheben,
- nicht ersetzen,
- nicht verantworten,
- nicht nutzen,
- nicht verdecken.
Das Unvermögen betrifft Schaden, Schädigungen und Schändungen z.B.:
- von sich selbst,
- von anderen,
- von Sachen,
- von Beziehungen,
- von Werten,
- von Humankapital,
- von Kapital,
- von Vermögen,
- von der Umwelt,
- von "Gott und der Welt", insbesondere der Nachwelt.
Das Unvermögen begünstigt Schaden durch z.B.:
- Defekte,
- Verzögerungen,
- Verletzungen,
- Beschädigungen,
- Knappheit,
- Engpässe,
- Not,
- Überfluss,
- Krankheit, Siechtum,
- Tod.
Der Schaden geschieht durch z.B.:
- stören,
- kaputtgehen,
- schmarotzen,
- verunmöglichen,
- erzwingen,
- manipulieren,
- ausnutzen,
- ausbeuten,
- verdrängen,
- vernichten.
Durch das Unvermögen führt zu z.B.:
- Funktion verlieren,
- Gesicht verlieren,
- Bruch,
- Verrat,
- Geheimnis verraten,
- Verrat,
- Vertragsbruch,
- Verschwendung,
- Sinnlosigkeit,
- Vergeblichkeit (des Einsatzes).
Unvermögen rechtfertigt den Schaden oftmals mit z.B.:
- Verwitterung,
- Ernteausfall,
- Befall mit Schädlingen,
- Ungeziefer,
- Diebstahl,
- Raub,
- Vandalismus,
- Unmöglichwerden,durch "geänderte Umstände",
- Vorbeugung,
- Abwehr von "größeren" (anderen) Schäden.
Unvermögen ist erkennbar an z.B.:
- Rückzug, Verweigerung,
- Hektik,
- Scham,
- Wunden, Verwundungen,
- gegenseitigen Schuldzuweisungen,
- Flucht,
- Entzweiung,
- Streit,
- Konflikten,
- Krieg.
Unvermögen hinterlässt z.B.:
- Ruinen,
- Schadenersatzforderungen,
- Folgelasten,
- Zusatzkosten,
- Folgekosten,
- Unreife,
- Resignation,
- Ohnmacht,
- Unordnung,
- Chaos.
Auf Unvermögen folgt oftmals die Schande als z.B.:
- Entehrung,
- Entweihung,
- Verlust der Ehre,
- Wertverlust,
- Wertlosigkeit,
- Versanden von Ideen, Energie,
- Rückfall,
- Zersplitterung,
- Blockierungen,
- Enteignung.
Das Unvermögen wird oftmals nicht oder zu spät bemerkt bei z.B.:
- Untergang, zufälligem Untergang,
- geistigem Diebstahl,
- Unbrauchbarkeit,
- Vergeudung,
- Unwirtlichkeit,
- Unwirtschaftlichkeit,
- Unerfüllbarkeit,
- Ungültigkeit von Verträgen und Vereinbarungen,
- Missverständnissen,
- Täuschungen, Verführungen.
Unvermögen bleibt unerkannt oder wird auf "die Umstände", Dritte
oder "höhere Gewalt" verschoben und erkennt die Fallen und
Fallstricke nicht bei zu.B.:
- Kontrollverlust,
- Verlust der Rechte,
- Benachteiligungen,
- Diskriminierungen,
- Stigmatisierungen,
- Ausbeutung,
- Betrug, betrogen werden,,
- Gutmütigkeit,
- Naivität,
- Dummheit.
Verluste durch Unvermögen entstehen z.B.:
- durch Ausbeutung,
- durch Verpflichtungen,
- durch Wertverfall,
- durch Dummheiten, Leichtsinn,
- durch Fehlentscheidungen,
- durch Fehlkalkulationen,
- durch Betrug,
- durch Verbrechen,
- durch höhere Gewalt,
- durch Vergeudung,
- durch Verschwendung,
- durch Unvermögen,
- durch Täuschungen,
- durch Gier,
- durch Misswirtschaft.