HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital


Kontext: Vermögen - Kapital - Humankapital

72. Unvermögen-Unschuld-Bilanz.

VollbildUnschuld: Vermögen (im engeren Sinne).

Das Vermögen ist unschuldig, weil alles, was Vermögen zu "Vermögen" macht, nicht vom Vermögen ausgeht, sondern von jenen, die es, das Vermögen, als "Vermögen" ansehen und entsprechend behandeln.

Unvermögen-Unschuld-bilanz  

Die Unschuld des Vermögens besteht für die Art und Weise z.B.:

  1. wie es genutzt wird,
  2. wie es zerfällt,
  3. wie es verschleißt,
  4. wie es altert,
  5. wie es verwildert,
  6. wie es sich abnutzt,
  7. wie es sich entwickelt,
  8. wie es schwindet,
  9. wie es verschwindet,
  10. wie es sich "vermehrt" oder "vermindert".

Die Unschuld des Vermögens bleibt unverändert auch bei z.B.:

  1. Wechsel des Eigentums,
  2. Wechsel des Besitzes,
  3. Wechsel der Verwendung,
  4. Wechsel der Eignung,
  5. Zerstörung,
  6. Vernichtung,
  7. Besetzung,
  8. Schleifen,
  9. Beschädigung,
  10. Zusammenführung.

Die Unschuld des Vermögens bezieht sich auch auf z.B.:

  1. das Umfeld,
  2. die Emissionen,
  3. die Immisionen,
  4. die Einwirkungen,
  5. die Auswirkungen,
  6. die Wechselwirkungen,
  7. die Prozesse,
  8. die Energien,
  9. die Anziehungen,
  10. die Ablehnungen.

Die Unschuld des Vermögens bezieht sich auf alles, was angesehen wird als z.B.:

  1. Bestand,
  2. Zustand,
  3. Stabilität,
  4. Zugang,
  5. Entwicklungen,
  6. Darstellungen,
  7. Bindungen,
  8. Verbindungen,
  9. Abstände, Distanzen,
  10. Verwicklungen.

Das Vermögen hat keinen Einfluss, ist also unschuldig bezüglich z.B.:

  1. Werthaltigkeit,
  2. Belastungen,
  3. Eigenschaften,
  4. Zusammensetzung,
  5. Substanz,
  6. Konfiguration,
  7. Zuordnungen,
  8. Vorgaben, Modellen,
  9. Normen,
  10. Standards.

Die Unschuld des Vermögens betrifft auch die Risiken und Gefahren durch z.B.: 

  1. Veränderungen,
  2. Anpassungen,
  3. Einschlüsse,
  4. Ausschlüsse,
  5. Zubehör,
  6. Abhängigkeiten,
  7. Rechte,
  8. Berechtigungen,
  9. Bewertungen,
  10. Fassaden.,

Das Vermögen kann nichts für Zuschreibungen, Annahmen, Berechnungen und Nachweisen für z.B.:

  1. die Tragfähigkeit,
  2. die Belastbarkeit,
  3. die Lebensdauer,
  4. die Liquidierbarkeit,
  5. die Beständigkeit,
  6. die Festigkeit,
  7. die Dauer,
  8. die Haltbarkeit,
  9. die Übertragbarkeit,
  10. die Vollständigkeit.

Die Unschuld des Vermögens erfasst und umfasst auch z.B.:

  1. Bedeutungen,
  2. Berechtigungen,
  3. Verpflichtungen,
  4. Herkunft,
  5. Verortung,
  6. Teilung,
  7. Aufteilung,
  8. Verteilung,
  9. Beteiligung,
  10. Anteile.

Die Unschuld des Vermögens zeigt sich insbesondere bei z.B.:

  1. Zugriffen,
  2. Auflassungen,
  3. Veräußerungen,
  4. Besetzungen,
  5. Beschlagnahmungen,
  6. Pfändungen,
  7. Verpfändungen,
  8. Auflagen,
  9. Belastungen,
  10. Hypotheken.

Die Unschuld des Vermögen zeigt sich bei z.B.:

  1. Vorrechten,
  2. Vorbehalten,
  3. Nutzungsbeschränkungen,
  4. Zuordnungen,
  5. Auflösungen,
  6. Zerfall,
  7. Untergang, zufälliger,
  8. Verbringung,
  9. Veränderung,
  10. Schwund.