04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
21. Verpflichtungen Niemandes gegenüber unserem Eigentum, sowie
anteiligem und verteilten Eigentum.
Die Verpflichtungen Niemandes gegenüber unserem Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Akzeptanz unseres Eigentums.
- die Pflicht zum Respekt vor unserem Eigentum.
- die Pflicht zur Aufnahme dessen, was nicht mehr unsere
Eigentum sein soll oder kann.
- die Pflicht zur Akzeptanz der Art und Weise, wie wir mit
unserem Eigentum umgehen. (Duldungspflicht).
Die Rechte Niemandes gegenüber unserem Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Schadensersatz für Nachteile und Schäden, die
durch unser Eigentum verursacht wurden bzw. durch die Art und
Weise, wie wir es ausüben.
- das Recht auf Unversehrheit von Niemandes Eigentum.
- Freiheit von Immissionen durch
unser Eigentum.
- das Recht auf Nicht-Ausübung von Rechten unseres Eigentums.
- das Recht auf Verlangen des Verzichts auf unser Eigentum.