04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
19. Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem Nicht-Eigentum.
Die Verpflichtungen Niemandes gegenüber dem Nicht-Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Akzeptanz des zufälligen Eigentums durch
Inbesitznahme.
- die Pflicht zur Annahme von Erkenntnissen,
Erfahrungen.
- die Pflicht zur Distanz.
- die Pflicht zur Wahrung von offensichtlichen bis
wahrscheinlichen Grenzen.
Die Rechte Niemandes gegenüber dem Nicht-Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Nicht-Verantwortung für das was mir nicht
gehört bzw. gehören kann.
- das Recht auf Ablehnung des Eigentums.
- das Recht auf Zuweisung des Eigentums an Dritte.
- das Recht auf Unterlassung von Eigentum durch wen auch
immer, d.h. zur Aufrechterhaltung des Zustandes des
Nicht-Eigentums von Niemandem.