04. Verpflichtungen aus dem Eigentum.
16. Verpflichtungen aus verteiltem Eigentum.
Die Verpflichtungen aus verteiltem Eigentum umfassen z.B.
- die Pflicht zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes
des Gesamteigentums gegenüber Dritten.
- die Pflicht, nur gemeinsam oder mit Zustimmung der anderen
Eigentümer über das eigene Eigentum zu verfügen.
- die Pflicht, gegebenenfalls die eigene Beteiligung am
Gesamteigentum den anderen Miteigentümern zu überlassen.
- die Pflicht, das eigene Eigentum zu pflegen und so zu
unterhalten, dass die Nutzung der anderen bestmöglich ist.
Die Rechte aus dem verteilten Eigentum enthalten z.B.
- das Recht auf Ausbeutung des eigenen Eigentums.
- das Recht auf die Früchte des eigenen Anteils.
- das Recht auf Aufgabe, Auflassung des Anteils.
- das Recht auf Veräußerung des Anteils.