05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei Gemeinem Eigentum.
Die Eigentümer wechseln gleich aus welchem Grunde.
Wege zum Wechsel des Eigentums von gemeinem Eigentum, z.B.:
- durch Gründung einer neuen Gemeinschaft und Einbringung des
Eigentums in diese Gemeinschaft.
- durch Auflösung der Gemeinschaft.
Nachfolge bei gemeinem Eigentum z.B.:
- durch Rechtsnachfolge, z.B. durch Fusionen, Aufteilungen der
Gemeinschaft, Auflösungen.
- durch Verträge und Vereinbarungen.
Wege zur Bereicherung von gemeinen Eigentum, z.B.:
- durch höhere Gewalt z.B. durch Ausstattung mit
Sonderrechten, die über das übliche Eigentümerrecht hinausgehen.
- durch Verbund des gemeinen mit individuellem Eigentum, z.B.
Anrainern.
- durch Ausschluss der individuellen Nutzung.
- durch Ausschluss der Dominanz von Einzelinteressen.
Wege zur Verarmung von gemeinem Eigentum, z.B.:
- durch höhere Gewalt z.B. durch die Verpflichtung des
Eigentums zu Duldungen und Unterlassungen bzw.
Nutzungsbegrenzungen.
- durch Vergrößerung der sozialen Gemeinschaft, die Ansprüche
an das Eigentum stellen kann.
- durch Veränderungen der Nutzungen des gemeinen Eigentums.
- durch Folgen der Nutzungen wie z.B. Notwendigkeit von
Sanierungen.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von gemeinem Eigentum), z.B.:
- durch Geldgier, zweifelhafte Kapitalmarktgeschäfte,
Übertragung des Eigentums auf Eigentümer mit reinen
Renditeinteressen.
- durch Einbringung oder Veräußerung in eine "höhere"
Organisation.
- durch Ausbeutung.
- durch Unterlassungen von allfälligen Pflege- und
Erhaltungsmaßnahmen.
- durch Wegfall der Nutzungen.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen von gemeinem Eigentum), z.B.:
- durch Rechte an anderem Eigentum, z.B. Nutzungsrechte, die
ausschließlich dem gemeinen Eigentum vorbehalten werden.
- durch Übertragung von Verpflichtungen des gemeinen Eigentums auf
mich.