05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei anteiligem Eigentum.
Es kann das Eigentum des Anteilseigners oder das Eigentum der
anderen Anteilseigner wechseln.
Wege zum Wechsel von anteiligem Eigentum, z.B.:
- durch Erwerb, Erhöhung, Verkleinerung, Auflassung oder
Veräußerung des eigenen Anteils am Eigentum.
- durch Erwerb, Erhöhung, Verkleinerung, Auflassung oder
Veräußerung von Anteilen der anderen Anteilseigner.
Nachfolge bei anteiligem Eigentum z.B.:
- durch Aufteilung des Anteiles auf die Nachfolger des
Anteilseigners; aus einem Anteilseigner werden mehrere.
- durch Heimfall des anteiligen Anteiles an andere
Anteilseigner.
- durch (ersatzlosen) Wegfall des anteiligen Eigentums bei
besonderen Ereignissen.
- durch Vereinigung des Anteiles mit anderen Anteilen.
Wege zur Bereicherung von anteiligem Eigentum, z.B.:
- durch Wegfall bzw. Ausscheiden von Miteigentümern.
- durch Verbindung des anteiligen Eigentums mit besonderen
Nutzungsrechten.
- durch Verlagerungen von Pflichten aus dem anteiligen
Eigentum auf andere Anteilseigner.
Wege zur Verarmung von anteiligem Eigentum, z.B.:
- durch Ausfall von Miteigentümern oder deren Weigerung zur
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum.
- durch Wechsel von Miteigentümern und Übergang deren
Eigentums auf Eigentümer mit anderen Interessen.
- durch Erlöschen des Interessens und Nutznießungen an der
Ausübung des eigenen Miteigentum.
- durch Streit unter den Miteigentümern.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von anteiligem Eigentum), z.B.:
- durch Verlust des anteiligen Eigentums, wenn bestimmte
Bedingungen des Eigentümers nicht mehr gegeben sind und
bestimmte Auflagen nicht mehr erfüllt werden. Der Verlust kann
ersatzlos sein.
- durch Ablauf der Frist bei befristetem anteiligem Eigentum.
- durch Unterlassung oder Weigerung der Pflege und der
Erhaltung des Gesamteigentums durch alle Anteilseigner.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des anteiligen Eigentums), z.B.:
- durch Vereinbarungen und Regelungen zur gemeinsamen
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum mit allen
Miteigentümern.
- durch höhere Nutznießungen als es dem eigenen Anteil
entspricht.
- durch geringere Verpflichtungen aus dem Gesamteigentum als
des dem eigenen Anteil entspricht.
- durch Vorrechte gegenüber anderen Miteigentümern.