05. Eigentumswechsel - Nachfolge,
Bereicherung, Verarmung, Sozialisierung.
Eigentumswechsel bei freiem Eigentum.
Das freie Eigentum erhält (wieder) einen Eigentümer.
Wege zum Wechsel von freiem Eigentum, z.B.:
- Der bisherige Eigentümer findet das Verlorene wieder bzw. es
wird ihm zurückgegeben.
- Eine Person eignet sich das freie Eigentum an.
Nachfolge bei freiem Eigentum z.B.:
- durch Wechsel des Besitzers, wenn der gutgläubige Besitz
üblicherweise auch zum Eigentum berechtigt.
- durch Wechsel des Besitzers ohne Eigentumsübergang, z.B. bei
Diebstahl, Raub, Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung. Der
Eigentumsübergang kann in solchen Fällen erst erfolgen, wenn
eine weitere Person gutgläubig Besitzer wird und deshalb sich
auf einen gutgläubigen Erwerb des Eigentums berufen kann.
Wege zur Bereicherung von freiem Eigentum, z.B.:
- durch Beendigung der Ausbeutung.
- durch Selbstorganisation, natürliche Prozesse der
Verbindung, des Verfalls und des Verderbs, die zur Umwandlung
führen.
Wege zur Verarmung von freiem Eigentum, z.B.:
- durch Haftbarmachung für die weitere Verwendung, Nutzung,
Nicht-Nutzung durch den Finder.
- durch Vandalismus.
- durch Verderb, Zerfall, Verfall, Fäulnis, Rost.
Wege zur Sozialisierung (Enteignung von freiem Eigentum), z.B.:
- durch Inbesitznahme.
- durch Einbringung in anderes Eigentum.
- durch Rückgabe an den ursprünglichen Eigentümer.
Wege zur Sozialisierung (Entlastungen des freien Eigentums), z.B.:
- durch Wegfall der Möglichkeiten, Ansprüche gegen das freie
Eigentum durchzusetzen.
- durch Wegfall der Verpflichtungen des freien Eigentums.