51. Verteilung des Vermögens
Die armen Reichen
Es geht um begrenzt oder nur eingeschränkt nutzbaren, verfügbaren
oder gestaltbaren Reichtum.

Der Reichtum ist häufig eingeschränkt durch:
- Belastungen des Vermögen ist mit Soziallasten.
- Denkmalschutz.
- Naturschutz.
- Verfügungsbeschränkungen.
- Auflagen.
- Nutzungsbeschränkungen, Nutzungsverbote.
- Verpflichtungen zur Renaturierung,
- Verpflichtungen zur Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes.
- Duldungsverpflichtungen.
- Rechenschaftsverpflichtungen.
Was bisher reich machte, macht künftig eher arm. Häufig:
- Die Rahmenbedingungen für das Vermögen ändern sich oder
haben sich bereits geändert.
- Neue Technologien machen das bestehende "Vermögen alt".
- Es wechseln Moden, Trends, Stile.
- Es ändern sich Normen, Standards.
- Das Ererbte, Erworbene, Geschenkte oder Gewonnene pass nicht
(mehr) zum bereits vorhandenen Vermögen.
- Die Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen steigen
schneller als die zu erwartenden Erträge.
- Der Wettbewerb nimmt zu oder wird ruinös.
- Der Zugang zu benötigten Ressourcen wird erschwert.
- "Die Quellen versiegen."
- Erfindungen und Entdeckungen verändern die Bewertungen.
Es können sich auch die Vorstellungen von Reichtum ändern oder
die Art und Weise, was und wie Reichtum erlebt wird. Häufig:
- Änderungen der Bedürfnisse, auch der eigenen.
- Änderungen des Bedarfs.
- Änderungen des Marktes.
- Nachfrageänderungen.
- Zunehmender Wettbewerb.
- Änderungen der Nutzungen.
- Änderungen des Umfeldes.
- Änderungen der Verwendungen.
- Änderungen des Besitzes.
- Änderungen des Eigentums.
Der weitere Reichtum kann auch von Schlüsselpersonen oder
Schlüsselkompetenzen oder anderen Schlüsseln abhängig sein. Immer
wieder geht es um:
- fehlende (geeignete, kompetente) Nachfolger,
- fehlende (geeignete, kompetente) Verwalter,
- fehlende (geeignete, kompetente) Wirtschafter,
Geschäftsführer, Manager,
- fehlende (geeignete, kompetente) Partner,
- fehlendes (geeignetes, kompetentes) Personal (Mitarbeitende,
Führungskräfte, Experten),
- Streit um das Erbe oder unter den Erben,
- Änderungen der Träger und deren Interessen,
- nicht (mehr) gebraucht werden: Der Überschuss wird
überflüssig,
- Abhängigkeiten von Experten,
- Abhängigkeiten vom Wohlwollen von entscheidenden Personen
mit Macht und Einfluss auf das Vermögen.
Es können sich auch die Bewertungen, Beweglichkeit und Attraktivität
von einzelnen Vermögenswerten oder des Gesamtvermögens ändern durch:
- neue Technologien,
- neue Materialien,
- neue Produkte,
- neue Leistungen,
- neue Dienste,
- neue Verfahren,
- neue Nutzungen,
- neue Ansprüche, neue Anforderungen,
- neue Standards, neue Normen,
- neue Gesetze.
Wesentliche Vermögenswerte können nicht oder nur noch schwieriger
vermarktet werden durch
- Unverkäuflichkeit,
- Veräußerungsverbot, Auflagen für Veräußerung,
- Veräußerungsbeschränkungen, Vorrechte Dritter,
- Änderungen der Emissionen,
- Änderungen der Immissionen,
- Änderungen im Umfeld, der Nachbarn,
- Änderungen im Wettbewerb,
- Änderungen der Strukturen,
- Engpässe,
- Überforderungen, Unterforderungen.