51. Verteilung des Vermögens
Die reichen Armen
Reiche Arme kokettieren mitunter mit ihrem unzureichenden
Vermögen.

Reiche Arme erhalten oftmals mehr oder weniger erhebliche
Vorteile oder Nutznießungen mit geringem oder keinen eigenen Aufwand
oder Verpflichtungen zu eigenen Leistungen oder Gegenleistungen.
Häufig geht es um:
- die Freiheit oder die Befreiung von der Verpflichtung, für
sich selbst zu sorgen.
- die Befreiung von der Entsorgung der eigenen
Hinterlassenschaften,
- die Befreiung von der Pflicht zur
Sauberkeit und Hygiene.
- die Befreiung von der Einhaltung von Ordnung, Gesetzen,
Regeln und Spielregeln.
- die Sozialisierung von Folgen des eigenen Leichtsinns, von
Fehlern, Irrtümern.
- die Sozialisierung von Folgen der Verstümmelungen und
Verletzungen, auch von Selbstverstümmelung bei Unfällen, höherer
Gewalt, Missgeschick.
- die Sozialisierung von Folgen der Selbstschädigungen von
Drogen, Sucht, Übermaß, Selbstüberschätzung, Dummheit.
- die Freiheit von den Regeln der Gesetze für Sitte und
Anstand.
- die Befreiung von Schuld, Schulden und Haftungen, oft durch
Verjährung oder Nichtgeltendmachung wegen geringen
Erfolgsaussichten.
- die Macht zu größeren Schäden oder Nachteilen für alle,
"denen es besser geht", wenn sie die beanspruchten Vorteile für
"die Armen" verweigern.
Der Reichtum der Armen zeigt sich vielfach erst, wenn die armen
Reichen sich solidarisieren. Deutlich werden dann häufig:
- die Fähigkeit, sich organisieren zu können,
- die Masse (Menge), die ein Bedrohungspotenzial darstellt,
- die Vielzahl,
- die Vielfalt (der Erscheinungsformen),
- die Bodenlosigkeit (Vergeblichkeit) von Hilfen,
- die stetige Erhöhung der Ansprüche,
- die Manipulierbarkeit und dem Missbrauch der Helfer und
Hilfsorganisationen,
- die Pfründe, Preisvergünstigungen,
- die Bevorzugungen gegenüber anderen Kandidaten bei der
Arbeitsplatzsuche, Wohnungssuche,
- die Strategien zur Aufrechterhaltung des Status der "reichen
Armut".
Der Reichtum der Armen ist oft auch institutionalisiert:
- Die reichen Armen sind gelistet (registriert, anerkannt) bei
Hilfsorganisationen oder Behörden, die für Unterstützungen
zuständig sind.
- Die reichen Armen gehören zu einer Zielgruppe, die sich für
"Hilfsprojekte" gut eignen.
- Die reichen Armen werden von Hilfsorganisationen oder
unterstützenden Behörden "versorgt".
- Die reichen Armen erhalten Erlaubnisse und Genehmigungen für
bevorzugte Plätze zum Betteln, für Bitten um Spenden und
Unterstützungen.
- Die reichen Armen sind als Zielgruppe fester Bestandteil der
Geschäftszwecke von Hilfsorganisationen (geworden), um welche
ein mehr oder weniger heftiger Wettbewerb besteht,
- Die Hilfsorganisationen erhalten einen öffentlichen Auftrag,
sich um die entsprechenden Zielgruppen zu kümmern.
- Die Personen können nur Dienste für das Vermögen erbringen,
ohne selbst über das Vermögen und den Reichtum verfügen zu
können, (Dienstpersonal, Dienstleistende, Auftragnehmer).
- Die reichen Armen erhalten kostenlose Privilegien,
Nutzungen, Dienste wie Wohnung, Unterkunft, Ausstattung, Pflege,
Schutz, Bildung, Kultur.
- Die reichen Armen werden zu Marketingzwecken vermarktet,
häufig in Funk und Fernsehen, sozialen Medien, "Klick-Freunde",
- die reichen Armen erhalten Spenden, Stipendien,
Unterstützungen für ihre Projekte, ohne zur Rückzahlung
verpflichtet zu sein oder zu werden.