Die Passiva zeigt die Finanzierung der Vermögenswerte der Aktiva.
Neben den am Bilanzstichtag vorhandenen Finanzierungsmitteln sind zu betrachten:
Die Fälligkeiten sind den entsprechenden tatsächlichen Fristen zuordnen, gleichgültig "was auf dem Papier steht".
In den formellen Bilanzen erfolgen die Zuordnungen zu den Fristen der Passivposten nach den Verträgen und Vereinbarungen mit den Gläubigern.
Bei der Finanzierungsbilanz sind jedoch folgende Kriterien entscheidender:
Die Passiva ist zu gliedern in:
Die Posten der Passiva sind niemals physisch vorhanden: Sie sind immer rein rechnerischer Natur.
Für die Gläubiger der Finanzierungsmittel stellen die bereitgestellten Finanzierungen "Aktiva" dar: d.h. sie gehen davon aus, dass es "Vermögen" sei und behandeln es entsprechend. Das "Vermögen" (der Gläubiger) besteht jedoch "nur" in der Annahme, dass sie ihr Geld erhalten, weil der Schuldner auf Grund seiner Bonität zahlungsfähig ist und bleibt.
So lange der Gläubiger das glaubt, finanziert er weiter, lässt sich häufig jedoch seine Finanzierungsmittel "absichern". Bei Zweifeln will der Gläubiger in der Regel zunächst mehr Sicherheiten, dann höhere Zinsen, dann die strikte Einhaltung der Kreditlinien, dann die pünktliche Zins- und Tilgungszahlungen, schließlich die ordentliche oder, bei Gefahr im Verzug, die außerordentliche Kündigung. Dann will er nur noch sein Geld, egal wie und wodurch.
Empfohlene Vorarbeiten zur Finanzierungsbilanz: